EIne 14-Jährige soll eine Wienerin (67) am Friedhof Baumgarten mit Dutzenden Stichen in Hals und Kopf getötet haben, wir berichteten. Nun werden immer mehr Details zu der schrecklichen Bluttat vom 23. Februar 2026 bekannt – die Anklage ist fertig, so lief alles ab:
Die 14-Jährige litt an psychischen Problemen, war in einer betreuten WG untergebracht – aber nicht eingesperrt. Am 23.2. soll sie beschlossen haben, ihren Plan, jemanden umzubringen, in die Tat umzusetzen. Zuerst besorgte sich das Mädchen sogenannte "Benzos", also verschreibungspflichtige Angstlöser mit stark dämpfender Wirkung.
Danach machte sie sich auf dem Friedhof Baumgarten auf die Suche nach einem geeigneten Opfer. Schon früher war die 14-Jährige öfter auf dem Friedhof spazieren gewesen. Um 15.45 Uhr soll sie die Akademikerin erblickt haben, die gerade in Gedanken versunken vor einem Grab stand.
Die 14-Jährige soll sich eiskalt von hinten angeschlichen, dann ohne Vorwarnung wie im Blutrausch auf die Frau eingestochen haben. Gemeinsam mit dem Opfer stürzte sie zu Boden, die 14-Jährige soll trotzdem weiter auf die 67-Jährige eingestochen haben. Mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Hals- und Kopfbereich, wurden von den Ermittlern dokumentiert.
Die schlimm zugerichtete Leiche soll die Jugendliche noch mit dem Handy gefilmt, Aufnahmen an mehrere Personen verschickt haben. Bei der Festnahme fragte sie die Beamten zuerst einmal nach einer Zigarette. Ein Zeuge beschrieb die 14-Jährige als "völlig emotionslos".
Sie habe das Gefühl gehabt, sie müsse jemanden töten, soll die 14-Jährige ausgesagt haben. Laut Gutachten leidet die Jugendliche mit den Piercings an einer psychischen Erkrankung, die "Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt war aber gegeben", heißt es in dem Papier.
Star-Anwältin Astrid Wagner vertritt die 14-Jährige, sie legte Einspruch dagegen ein, forderte ein neues psychiatrisches Gutachten. Denn gilt die Verdächtige als unzurechnungsfähig, ist sie schuldunfähig und wird als "Betroffene" behandelt. Der Einspruch wurde aber vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Schon die Mutter war mit den psychischen Problemen ihrer Tochter überfordert, im November 2025 stimmte die Frau einer Unterbringung der 14-Jährigen in einer betreuten WG zu. Rund einhundert Tage wurde die Jugendliche dort behandelt – bis es zu dem schrecklichen Vorfall am Friedhof kam. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, die Unschuldsvermutung gilt.