Der Fall sorgte bereits Anfang 2023 für Schlagzeilen, nun steht der Prozess unmittelbar bevor: Eine 45-Jährige soll gemeinsam mit ihrer Schwester über Jahre eine illegale Schönheitsklinik in der Wiener Innenstadt betrieben haben. Die Frau soll sich dabei als Ärztin ausgegeben haben, obwohl sie laut Ermittlungen nie Medizin studiert hat. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Am 23. Juli beginnt der Prozess am Wiener Landesgericht. Die Anklage umfasst unter anderem Untreue, schweren gewerbsmäßigen Betrug, schwere Körperverletzung, Kurpfuscherei sowie betrügerische Krida.
Laut Anklage soll die 45-Jährige bei Schönheitsbehandlungen insgesamt 89 Menschen geschädigt haben. Der Schaden soll sich auf weit mehr als 300.000 Euro belaufen. Auch ihre Schwester wird in dem Verfahren abgesondert verfolgt und soll als Zeugin geladen werden.
Bereits nach der Festnahme im Jänner 2023 hatten sich laut Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere mutmaßliche Opfer gemeldet. Die Beschuldigte soll in ihrem Institut unter dem Motto "leistbare Schönheit für jeden" unter anderem Hyaluron-Behandlungen für Lippen, Wangen, Nase und Kinn sowie Botox-Behandlungen und Fett-weg-Ampullen angeboten haben.
Nach Angaben der Ermittler verfügte sie jedoch über keine medizinische Ausbildung und keine Zulassung. Die Frau soll ursprünglich Architektur studiert und sich später im Bereich Kosmetik weitergebildet haben. Laut ihrem Anwalt Rudolf Mayer war sich die 45-Jährige schon kurz nach Aufkommen der Vorwürfe keiner Schuld bewusst. Auch die ihr angekreideten Vermögensdelikte stritt sie ab.
Nach ihrer Festnahme im Jahr 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Verhängung einer U-Haft – auch aufgrund von Tatbegehungsgefahr. Doch die Haftrichterin gab dem Antrag nicht Folge und setzte die Frau gegen gelindere Mittel auf freien Fuß. Sie durfte sich unter anderem nicht mehr als Ärztin ausgeben und das Schönheits-Institut nicht mehr betreten. Ihren Pass musste sie allerdings nicht abgeben – die Richterin sah offenbar keine Fluchtgefahr.
Das nutzte die 45-Jährige aus, als der Prozess-Termin im März 2026 anstand – sie setzte sich in den Iran ab und entschuldigte sich, das Land nicht verlassen zu können. Ein Shopping-Trip nach Paris – die Angeklagte präsentiert sich auf Instagram gerne in Luxusmarken-Kleidung – wurde ihr aber schließlich zum Verhängnis. Am 23. Mai wurde sie aufgrund eines EU-Haftbefehls in der französischen Hauptstadt festgenommen und nach Österreich überstellt.
Seitdem sitzt die Deutsche mit persischen Wurzeln in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft. Der Angeklagten wurde von der Richterin eine Kaution in der Höhe von 350.000 Euro angeboten, um entlassen zu werden. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden. Da der Prozess allerdings in einer Woche beginnt, ist nicht davon auszugehen, dass die Beschuldigte noch auf freien Fuß gesetzt wird. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.