Altstadt in Aufruhr

Abriss illegal: Firmengeflecht von Mateschitz dahinter

Nach dem Teilabriss eines Hauses in der Salzburger Altstadt stoppte die Stadt die Baustelle - nun drohen Strafe und neues Bauverfahren.
Salzburg Heute
17.02.2026, 13:55
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Der Wirbel um den illegalen Teilabriss in der Salzburger Altstadt wird immer größer. Nach dem massiven Eingriff in ein Gebäude in der Kaigasse hat die städtische Baubehörde bereits einen Baustopp verhängt. Doch damit ist die Sache nicht erledigt.

Ein Firmengeflecht rund um Red-Bull-Erben Mark Mateschitz ließ das Haus bis auf die Fassade entkernen und verstieß damit laut Stadt gegen die bewilligten Baugenehmigungen, das berichtet der ORF. Ursprünglich standen auf dem Grundstück zwei Gebäude, die erstmals 1488 beziehungsweise 1605 belegt waren. Nach einem Bombentreffer im Zweiten Weltkrieg wurden sie 1946 wieder aufgebaut und vor fünf Jahren zu einer Hausnummer zusammengelegt.

Das Haus Nummer 28 steht zwar nicht unter Denkmalschutz, ist aber durch das Altstadterhaltungsgesetz geschützt. Es galt als charakteristisch für das Altstadtbild und das Stadtgefüge. Mittlerweile stehen nur noch der Keller und die Straßenfassade - der Rest wurde abgetragen.

25.000 Euro Strafe möglich

Wegen des Verstoßes gegen die Baubewilligung leitete das Baurechtsamt der Stadt Salzburg ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Möglich ist eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro. Amtsleiter Alexander Würfel betont, in seiner 35-jährigen Amtszeit habe sich noch kein Bauherr in der Salzburger Innenstadt in dieser Größenordnung über einen genehmigten Umbauplan hinweggesetzt.

Alles muss neu bewilligt werden

Unabhängig von einer möglichen Strafe muss nun ein komplett neues Bewilligungsverfahren für das Bauprojekt durchgeführt werden.

Auch das Land Salzburg wartet auf die nächsten Schritte. Eine ORF-Anfrage wurde schriftlich beantwortet: "Seitens der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung wird auf die weiteren Verfahrensschritte der zuständigen Behörde (Baubehörde des Magistrats Salzburg) gewartet. Bei erneuter Vorlage zur Begutachtung wird sich die Kommission mit dem Gegenstand im Sinne der Altstadterhaltung befassen."

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