Österreich-News

Abschiebung von FIFA-Schiedsrichter vorerst gestoppt

Die drohende Abschiebung des afghanischen FIFA-Schiedsrichters Ibrahim Rasool konnte vorerst gestoppt werden.

Leo Stempfl
Ibrahim kann vorerst aufatmen: Das Bundesverwaltungsgericht erkannte eine aufschiebende Wirkung zu, womit seine Abschiebung vorerst gestoppt wurde.
Ibrahim kann vorerst aufatmen: Das Bundesverwaltungsgericht erkannte eine aufschiebende Wirkung zu, womit seine Abschiebung vorerst gestoppt wurde.
SOS Balkanroute

Vor sechs Jahren musste Ibrahim Rasool vor den Taliban aus Afghanistan fliehen. Der FIFA-Schiedsrichter arbeitete mit US-Universitäten zusammen und setzte sich für den Frauensport ein. Nach einem Jahr Aufenthalt in Moria schaffte er es erst 2021 bis nach Bosnien, wo er an der EU-Außengrenze immer wieder von kroatischen Grenzpolizisten schwer misshandelt und nach Bosnien zurückgeschlagen wurde, berichtet die Organisation "SOS Balkanroute". 

Ibrahim wurde schon in Afghanistan bedroht, inhaftiert und gefoltert, als er gegen den Verbandspräsidenten aussagte, nachdem Missbrauchsvorwürfe aus der afghanischen Frauen-Fußballnationalmannschaft bekannt wurden. Die massiven Bedrohungen in Afghanistan, die exzessive Gewalt an der kroatischen Grenze, die Flucht ohne Ankommen, haben ihre Spuren hinterlassen. Nach Österreich kam er im November 2022 endlich kam er zur Ruhe und fand Hilfe.

Er wünscht sich, endlich anzukommen und sein Leben fortsetzen zu dürfen, welches stoppte, als die Flucht vor Jahren begann. Durch die langjährige Freundschaft mit dem Team von SOS Balkanroute hat er in Österreich ein großes Netz an Freunden und Unterstützern.

Einst pfiff Ibrahim Rasool fŸr die FIFA und den Asiatischen Fu§ballverband zahlreiche Matches. Seit sechs Jahren ist er auf der Flucht.
Einst pfiff Ibrahim Rasool fŸr die FIFA und den Asiatischen Fu§ballverband zahlreiche Matches. Seit sechs Jahren ist er auf der Flucht.
Privat

Er sollte abgeschoben werden

Doch nun sollte er gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Kroatien deportiert werden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl glaubte seinen Gewalterfahrungen mit der kroatischen Grenzpolizei nicht, obwohl diese Spuren auf seinem Körper hinterlassen haben. In Kroatien hielt die Polizei eine Waffe an seinen Kopf, um ihn unrechtmäßig nach Bosnien zurückzupushen. Ebenso wurden ihm mit einer Waffe Zähne ausgeschlagen. Es wurde Beschwerde eingelegt.

Durch diese hat das Bundesverwaltungsgericht wenige Tage, bevor eine Überstellung nach Kroatien erfolgen hätte können, die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Somit darf der afghanische FIFA-Schiedsrichter Ibrahim Rasool vorerst in Österreich bleiben und bekommt ein Verfahren vor dem unabhängigen Bundesverwaltungsgericht.

Sorgfältige Prüfung

"Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 17 BFA-VG erfolgt dann, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in den Staat, in den die aufenthaltsbeendende Maßnahme lautet, eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für ihn als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde", erklärt sein Rechtsvertreter Dr. Kittenberger.

Konkret führt das Gericht aus: "Im vorliegenden Fall kann ohne nähere Prüfung des Sachverhaltes nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Abschiebung der beschwerdeführenden Partei eine reale Gefahr der Verletzung von Bestimmungen der EMRK bedeuten würde."

SOS Balkanroute, die den Fall bereits 2021 publik machte und diesen seitdem betreut, sowie Rechtsvertreter Dr. Kittenberger zeigen sich erfreut und erleichtert, dass Ibrahim Rasools Beschwerde und die sonst vorgebrachten Unterlagen nun von einem unabhängigen Gericht sorgfältig geprüft werden.

Grüne erfreut

"Das ist ein klarer Zwischenerfolg für die Menschenrechte, dass von einer Dublin-Rücküberstellung nach Kroatien, also direkt an die EU-Außengrenze zwischen Bosnien und Kroatien - jenem Ort, an dem der Schutzsuchende Ibrahim Rasool durch massive Gewalt von Grenzschutzbeamten betroffen war und von der er nun schwer traumatisiert ist - vorerst Abstand genommen wurde", freut sich Ewa-Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für Außenpolitik, Menschenrechte und Migration.

Agnes Prammer, Sprecherin der Grünen für Justiz, Verfassung und Sport, sagt: "Aus rechtsstaatlicher Sicht freuen wir uns über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Das unabhängige Bundesverwaltungsgericht hat damit bewiesen, dass es sorgfältig prüft und hat von einer höchst problematischen Dublin-Überstellung nach Kroatien vorerst Abstand genommen. Aus menschlicher Sicht hoffe ich, dass Herr Rasool jetzt nach der massiven Gewalteinwirkung, aus welcher eine schwerwiegende Traumatisierung resultiert, nun in dieser schwierigen Situation wieder etwas Luft zum Atmen findet und seine Leidenschaft zum Fußball ihm weiterhin Auftrieb gibt."

1/63
Gehe zur Galerie
    <strong>25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko.</strong> Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. <a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251">Die Details &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033229" href="https://www.heute.at/s/jetzt-droht-beliebtem-lebensmittel-das-bittere-aus-120033229"></a>
    25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko. Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. Die Details >>>
    EXPA / APA / picturedesk.com