Handgepäck kostet – und das trotz klarer EU-Regeln: Der europäische Verbraucherverband Beuc hat am vergangenen Mittwoch, 21. Mai, zusammen mit 16 Mitgliedsorganisationen aus zwölf Ländern eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Der Vorwurf: Mehrere Billigfluggesellschaften verlangen unzulässige Gebühren für normales Handgepäck.
Betroffen sind demnach sieben Airlines, die in der EU operieren – darunter Ryanair, EasyJet, Wizzair, Vueling, Volotea, Norwegian und Transavia. Sie alle fordern von ihren Kunden Zusatzgebühren für Gepäckstücke, die nach Auffassung der Verbraucherschützer ohne Aufpreis mitgeführt werden dürften, sofern sie die üblichen Maße und Sicherheitsvorgaben einhalten.
Bereits 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sogenannten "Vueling-Urteil" entschieden, dass Handgepäck von "angemessener Größe und Gewicht" ein wesentlicher Bestandteil der Beförderung sei – und deshalb nicht gesondert berechnet werden dürfe. Dennoch sei die Praxis bis heute weit verbreitet, kritisiert Beuc. In Spanien wurden Ende 2024 mehrere Airlines wegen dieser Geschäftspolitik mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 179 Millionen Euro belegt. In anderen Ländern blieb dies bislang ohne Konsequenzen.
Neben den unzulässigen Gebühren bemängeln die Verbraucherschützer auch irreführende Darstellungen im Buchungsprozess. Die Websites vieler Anbieter seien so gestaltet, dass Konsumenten gezielt zur kostenpflichtigen Gepäckoption gelenkt würden – etwa durch voreingestellte Zusatzpakete oder visuell hervorgehobene Preismodelle. Dieses Vorgehen verstoße gegen geltende EU-Richtlinien zur Preistransparenz und zu unlauteren Geschäftspraktiken.
Ryanair wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion klar zurück. Dass nur eine kleine Tasche im Ticketpreis inbegriffen ist, sei mit dem EU-Recht vereinbar und durch das Gerichtsurteil gedeckt. Den Kundinnen und Kunden gebe Ryanair die Wahl, ob sie ein größeres Handgepäckstück benötigten – dies zur Vorschrift zu machen, würde "die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen", teilte die irische Fluggesellschaft mit.
Beuc fordert die EU-Kommission und das Netzwerk nationaler Verbraucherbehörden (CPC), auf, die Praxis offiziell für rechtswidrig zu erklären und EU-weit dagegen vorzugehen. Ziel sei es, ein einheitliches Signal an die gesamte Luftfahrtbranche zu senden – notfalls auch mit Sanktionen.