Abmahnwelle

Achtung! Musik in Insta-Videos kann jetzt teuer werden

Ein kurzer Clip auf Instagram oder TikTok – und plötzlich hat man eine Zahlungsaufforderung. Derzeit werden Unternehmer und Influencer abgemahnt.
06.11.2026, 09:41
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Ein beliebter Song im Hintergrund, schnell ein Video hochgeladen – fertig. Was auf Instagram und TikTok alltäglich ist, kann für Unternehmen teuer enden. Denn nicht jede Musik, die auf den Plattformen verfügbar ist, darf auch für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Aktuell sorgt eine Abmahnwelle in Österreich für Aufregung. Auch in Salzburg sind Kleinunternehmer, Selbstständige und Influencer betroffen. Wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen werden teils hohe Geldbeträge gefordert.

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Nicht jeder Song ist erlaubt

Social-Media-Experte Karim Bannour erklärt gegenüber dem ORF, dass Privatpersonen auf Instagram und TikTok grundsätzlich auf eine größere Musikauswahl zugreifen können. Für Business-Accounts gelten hingegen strengere Regeln.

Doch selbst wenn eine Plattform einen Song für ein Video vorschlägt, bedeutet das nicht automatisch, dass Unternehmen ihn auch verwenden dürfen. Wer Musik geschäftlich nutzt, sollte deshalb genau prüfen, ob die nötigen Rechte vorhanden sind. Auch die Lizenzbedingungen sollten dokumentiert werden.

Wirtschaftskammer warnt vor Kostenfalle

Die Wirtschaftskammer kennt die aktuelle Abmahnwelle und empfiehlt Unternehmern, bereits veröffentlichte Videos zu kontrollieren, berichtet der ORF. Falls nötig, sollten entsprechende Musiklizenzen erworben werden.

Experte Bannour rät dazu, nur Musik zu verwenden, deren Nutzung ausdrücklich erlaubt ist. Als weitere Möglichkeit nennt er selbst erstellte Musik mithilfe Künstlicher Intelligenz. Allerdings müssen auch dabei die jeweiligen Nutzungsrechte geklärt sein.

Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?

Wer bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten hat, sollte sich rechtlich beraten lassen. Laut Wirtschaftskammer kann unter Umständen ein Vergleich ausgehandelt werden.

Wichtig ist vor allem, die Musikrechte bei geschäftlich genutzten Videos vor der Veröffentlichung zu prüfen – auch dann, wenn der Song direkt von Instagram oder TikTok vorgeschlagen wird.

red, 06.11.2026, 09:41
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