Coronavirus

Heuer kommt man nur mit einem Bändchen zum Adventmarkt

Ab 15. November gelten im Wintertourismus neue Maßnahmen. Advent- & Weihnachtsmärkte dürfen ebenso wieder stattfinden – aber mit strengeren Regeln.

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Advent- & Weihnachtsmärkte dürfen heuer wieder stattfinden – aber mit strengeren Regeln.
Advent- & Weihnachtsmärkte dürfen heuer wieder stattfinden – aber mit strengeren Regeln.
EXPA / APA / picturedesk.com

Die dritte Covid-Maßnahmenverordnung bringt neben der 3G-Pflicht am Arbeitsmarkt auch strenge Regeln für den Wintertourismus. Am Mittwoch präsentierte die Regierung die neuen Maßnahmen für die heurige Wintersaison. Ab dem 15. November müssen Besucher von Seilbahnbetrieben einen 3G-Nachweis erbringen.

Auch für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten schärfere Regeln. Hier treten dieselben Maßnahmen wie in der Nachtgastronomie in Kraft.

 Auch die Weihnachtsmärkte dürfen heuer wieder stattfinden. Aber auch in diesem Bereich hat die Regierung nachgeschärft. 

Die Maßnahmen orientieren sich an dem mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan. Zur Erinnerung: der Stufenplan der Regierung (siehe Grafik unten) orientiert sich an den Intensivkapazitäten der Spitäler. Je nach Auslastung treten in einem Bundesland entsprechend des Plans schärfere Regeln in Kraft. 

3G am Weihnachtsmarkt

Auch dieses Jahr dürfen Advent- und Weihnachtsmärkte stattfinden. Ganz ohne Regeln werden jene aber nicht abgehalten werden. Wie beinahe in mittlerweile allen Bereichen gilt nun auch hier die 3G-Regel.

 Zutritt wird also nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gewährt.

Welche Tests wie lange gültig sind, hängt dabei von der Stufe ab, welche in einem Bundesland herrscht. Ab Stufe zwei fallen etwa die Wohnzimmertests weg, ab Stufe drei werden als Testnachweis beispielsweise nur noch PCR-Tests anerkannt.

Eine Bänderausgabe (mit Kontrollen bei der Ausgabe und Stichproben auch danach) statt einer Einzäunung ist nun erlaubt.

Bänderkontrollen

Lange war unklar, wie man eine 3G-Regel auf Advent- und Weihnachtsmärkten kontrollieren soll. Statt Absperrungen und Drehkreuzen hat man sich nun aber für eine Bänderausgabe entschieden. In einer Aussendung informierte das Ministerium: 

 "Auch die Weihnachtsmärkte erhalten eine praktikable Lösung, zukünftig braucht es keine Absperrung, sondern als Option kann nun auch eine Bänderausgabe gewählt werden. Somit können die Weihnachtsmärkte aufatmen und in die letzten Vorbereitungen gehen."

Die Bänderausgabe erfolgt dabei bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktes – und zwar mittels stichprobenartiger Kontrollen. Für die Durchführung der Kontrollen sei aber nicht der Betreiber verantwortlich. 

3G-Pflicht auch in Seilbahnen

Ab 15. November herrscht auch in geschlossenen bzw. abdeckbaren Bereichen von Seilbahnen die 3G-Pflicht. Ausgenommen hiervon sind Benutzer, die die Seilbahn zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen, sprich, wenn die Seilbahn als öffentliches Verkehrsmittel durch Anrainer benutzt wird.

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