Neue Regel kommt

Änderung beim Bargeld betrifft alle Österreicher

Ab 10. Juli 2027 dürfen Händler grundsätzlich höchstens 10.000 € in bar annehmen. Für Österreicher ändern sich damit die Regeln bei großen Einkäufen.
13.10.2026, 11:43
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Ein neues Auto um 25.000 Euro kaufen und den gesamten Betrag in bar auf den Tisch legen? Das wird bei einem gewerblichen Händler bald nicht mehr möglich sein. Ab dem 10. Juli 2027 gelten in Österreich neue EU-Vorschriften für größere Bargeldzahlungen.

Die Europäische Union führt eine einheitliche Obergrenze von 10.000 Euro ein. Damit soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschwert werden. Die Grundlage bildet die EU-Verordnung 2024/1624.

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Doch nicht jede Zahlung mit Bargeld ist betroffen. Für Privatverkäufe und Einzahlungen auf Bankkonten gibt es wichtige Ausnahmen.

Ab 10.000 Euro ist Schluss

Die neue Regel betrifft grundsätzlich Barzahlungen im geschäftlichen Bereich. Unternehmen dürfen bei Warenkäufen und Dienstleistungen künftig maximal 10.000 Euro in bar annehmen oder selbst bezahlen.

Das betrifft etwa Autohändler, Juweliere oder Geschäfte, die teure Elektronik verkaufen. Wer sich beispielsweise ein Auto um 25.000 Euro bei einem Händler kauft, kann den Kaufpreis ab Juli 2027 nicht mehr vollständig mit Bargeld begleichen.

Stattdessen muss die Zahlung auf einem anderen Weg erfolgen, etwa durch eine Banküberweisung.

Aufteilen der Rechnung hilft nicht

Auch ein einfacher Trick funktioniert künftig nicht: Eine größere Rechnung darf nicht auf mehrere kleinere Barzahlungen aufgeteilt werden, um die Grenze zu umgehen.

Die EU-Vorschriften berücksichtigen ausdrücklich auch Zahlungen, die wirtschaftlich zusammengehören. Wer also einen teuren Einkauf in mehrere Teilbeträge zerlegt, kann dadurch die Obergrenze nicht aushebeln.

Die Mitgliedstaaten dürfen zudem strengere Regeln vorsehen. Niedrigere nationale Bargeldgrenzen können deshalb bestehen bleiben oder neu eingeführt werden.

Schon ab 3.000 Euro kann ein Ausweis nötig sein

Neben der Obergrenze kommen auch zusätzliche Kontrollen auf Kunden zu. Bei bestimmten gelegentlichen Bargeldgeschäften ab 3.000 Euro müssen Unternehmen, die den Geldwäschevorschriften unterliegen, künftig die Identität ihrer Kunden überprüfen.

Das kann bedeuten, dass Du beim Bezahlen einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen musst. Wichtig ist allerdings: Die 3.000-Euro-Grenze bedeutet kein allgemeines Bargeldverbot. Auch ist nicht jeder Einkauf automatisch von der Ausweispflicht betroffen.

Entscheidend ist, ob das jeweilige Geschäft unter die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen fällt.

In Österreich sind bisher höhere Beträge erlaubt

Derzeit gibt es in Österreich keine allgemeine gesetzliche Bargeldobergrenze. Wer eine größere Anschaffung tätigt, darf diese grundsätzlich auch vollständig bar bezahlen, sofern keine besonderen Einschränkungen gelten.

Allerdings müssen Händler bereits jetzt Vorschriften gegen Geldwäsche beachten. Bei entsprechenden Bargeldgeschäften ab 10.000 Euro sind sie verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangt werden. Ab dem 10. Juli 2027 wird aus der bisherigen Kontrollgrenze bei entsprechenden Geschäften eine verbindliche Obergrenze.

Privatverkauf bleibt weiterhin möglich

Eine wichtige Ausnahme betrifft Geschäfte zwischen Privatpersonen. Wenn zwei Menschen ausschließlich privat handeln, gilt die neue EU-Bargeldobergrenze grundsätzlich nicht.

Verkaufst Du beispielsweise Dein privat genutztes Auto an einen anderen Privaten, kann der Kaufpreis weiterhin vollständig in bar bezahlt werden. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Betrag über 10.000 Euro liegt.

Anders sieht es aus, wenn Du das Fahrzeug bei einem gewerblichen Händler kaufst. Dann greift die neue Beschränkung.

Darfst Du noch 15.000 Euro auf Dein Konto einzahlen?

Ja. Die neuen Vorschriften bedeuten nicht, dass größere Bargeldeinzahlungen bei Banken verboten werden. Wer etwa 15.000 Euro Bargeld auf sein eigenes Konto einzahlen möchte, darf das grundsätzlich weiterhin tun.

Einzahlungen bei Kreditinstituten sind von der allgemeinen Bargeldobergrenze ausgenommen. Allerdings bleiben die bestehenden Kontrollen zur Geldwäschebekämpfung aufrecht.

Bei hohen oder ungewöhnlichen Einzahlungen können Banken daher weiterhin Nachweise verlangen, woher das Geld stammt. Für bestimmte größere Bargeldtransaktionen bei Kreditinstituten sind außerdem besondere Meldepflichten vorgesehen.

Das ändert sich für Dich ab Juli 2027

Die neue Regelung betrifft vor allem größere Anschaffungen bei Unternehmen. Während Du derzeit grundsätzlich auch teure Waren vollständig bar bezahlen kannst, ist das ab 10. Juli 2027 bei entsprechenden Geschäften nur noch bis zur EU-Obergrenze möglich.

Bei bestimmten Zahlungen ab 3.000 Euro können zudem zusätzliche Identitätskontrollen erforderlich sein.

Wer privat ein Auto verkauft oder größere Bargeldbeträge auf sein Bankkonto einzahlt, ist von der allgemeinen 10.000-Euro-Obergrenze hingegen grundsätzlich ausgenommen.

wil, 13.10.2026, 11:43
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