Für viele Tesla-Fahrer könnte der Traum vom autonomen Fahren endgültig geplatzt sein. Eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei wirft dem Elektroauto-Hersteller vor, Versprechen zur verbauten Technik nicht eingehalten zu haben, und will nun laut "Kronen Zeitung" betroffene Kunden bei möglichen Ansprüchen unterstützen.
Tesla hatte bereits 2016 angekündigt, dass seine Fahrzeuge künftig autonom fahren können und die dafür notwendige Hardware bereits eingebaut sei. Viele Käufer bezahlten dafür einen Aufpreis von mehr als 6.000 Euro. Das Versprechen lautete: Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, sollte ein Software-Update genügen, um die Funktion freizuschalten.
Doch daraus dürfte nichts werden. Tesla-Chef Elon Musk erklärte im Frühjahr bei einer Aktionärsveranstaltung, dass die neue Software bei älteren Fahrzeugen mit der sogenannten "Hardware 3" nicht funktioniert. Bis Anfang 2024 waren in Europa sämtliche Model 3 und Model Y mit dieser Hardware ausgestattet. Als Lösung stellte Musk den Aufbau von Mikrofabriken in Europa in Aussicht, in denen die Fahrzeuge nachgerüstet werden könnten. Wann und wo das geschehen soll, ist bisher offen.
Für Rechtsanwalt Clemens Stegner ist die Sache klar: "Den Käufern wurde zugesichert, dass die Hardware ihres Fahrzeugs autonomes Fahren ermöglicht. Wenn diese Hardware genau das nachweislich nicht kann, wurde nicht vertragsmäßig geliefert", sagt er gegenüber der "Kronen Zeitung".
Die Wiener Kanzlei fokus Rechtsanwälte hat deshalb die Initiative "kein-autonomes-fahren.at" gestartet. Betroffene Tesla-Besitzer können dort prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Stegner sieht mögliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. "Ziel ist es, Geschädigten mit möglichst geringem Kostenrisiko zu ihren Ansprüchen zu helfen", erklärt er der "Krone".
Nach Angaben der Kanzlei haben sich bereits zahlreiche Tesla-Fahrer gemeldet. Allein in Österreich sollen rund 30.000 Fahrzeuge mit der betroffenen "Hardware 3" verkauft worden sein.
Die Initiative soll nun den Weg für einen Präzedenzfall gegen den Autobauer ebnen - mit dem Ziel, betroffenen Kunden ihr Geld zurückzuholen.