Ein 30-jähriger afghanischer Straftäter musste vergangene Nacht Österreich unmittelbar nach Verbüßung seiner Strafhaft verlassen – die Ankunft in Kabul erfolgte in den frühen Morgenstunden und wurde von Behördenseite bestätigt.
Der junge Mann machte dabei von der Möglichkeit der eigenständigen kontrollierten Ausreise Gebrauch, die nach einer Genehmigung frühestens ab Verbüßung der Hälfte der Haftstrafe möglich ist.
"Das spart dem österreichischen Staat Geld – sowohl für weitere Haftaufenthalte, als auch für die wesentlich teurere zwangsweise Abschiebung", teilt das Innenministerium am Dienstag mit.
Der Afghane wurde in Österreich insgesamt vier Mal strafrechtlich verurteilt, unter anderem wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte – Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, schwere Körperverletzung – sowie gefährlicher Drohung. Insgesamt weist sein Register zwölf kriminalpolizeiliche Eintragungen auf.
Der 30-Jährige verbrachte dabei knapp sieben Jahre seines fast 10-jährigen Aufenthalts in Österreich in Haft. Gegen ihn besteht in Österreich ein aufrechtes Einreise- und Aufenthaltsverbot.
"Verurteilte Straftäter müssen Österreich verlassen", stellt Innenminister Gerhard Karner unmissverständlich klar.
Rund 3.300 Straftäter (fast 10 pro Tag) mussten Österreich im Jahr 2025 verlassen. Die Rückführungen werden konsequent fortgesetzt.