Mutter zwang sie dazu

Afghanin (15) musste Cousin heiraten – Ehe ist gültig

Die 15-Jährige wurde im Iran zwangsverheiratet, lebt nun in Österreich. Der OGH musste entscheiden, ob die Ehe überhaupt zulässig ist.
Wien Heute
03.06.2025, 06:00
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Ab heurigem August soll es ein Ehe-Verbot unter 18 Jahren und ein Verbot für Cousin-Ehen geben – "Heute" berichtete. Der Nationalratsbeschluss soll noch vor dem Sommer erfolgen. Wenn Kinder im Heimatland in den Ferien nach Scharia-Recht verheiratet wurden, galt das bisher nach einer gewissen Zeit auch in Österreich. Doch in Zukunft soll das Recht des Wohnsitz-Landes greifen.

Mit einem solchen Fall musste sich nun der Oberste Gerichtshof (OGH) auseinandersetzen. Wie die "Presse" berichtet, erfuhr eine Afghanin mit 13 Jahren, dass sie ihren um fünf Jahre älteren Cousin heiraten muss.

Familie flüchtete nach Griechenland

2013 – zwei Jahre später – wurde das Vorhaben im Iran in die Tat umgesetzt: Das damals 15-jährige Mädchen wehrte sich und weinte. Doch die Mutter zeigte sich unerbittlich – und auch gewalttätig: Sie riss die Jugendliche an den Haaren. Unter Zwang unterschrieb die Afghanin die Heiratsurkunde. Der vom Schwiegervater bezahlte Mullah besiegelte die Ehe mit einem Vermählungsgebet.

2014 kam das Kind des Paares zur Welt – die Mutter war damals erst 16 Jahre alt. Fünf Jahre später flüchtete die Familie nach Griechenland, stellte dort Asylanträge. Ihr Ehemann und Cousin war bereits zuvor gewalttätig gewesen, trotzdem wollte sich die junge Frau nicht von ihm trennen.

Frau will die Scheidung

Als es in Griechenland erneut zu einem Gewaltvorfall kam, brachten die Behörden das Paar in verschiedenen Flüchtlingslagern unter. Der Mann schaffte es laut "Presse", das Kind für mehrere Monate an sich zu reißen, letztendlich erhielt aber die Afghanin die alleinige Obsorge.

Über Serbien gelangte sie nach Österreich, wo sie nun dauerhaft lebt – ohne ihren Mann, der sich in Deutschland niedergelassen hat. Die Afghanin reichte die Scheidung aus alleinigem Verschulden des Mannes ein, er habe die infolge einer Zwangsverheiratung geschlossene Ehe unheilbar zerrüttet – es ging also um die Frage des Unterhalts. Sollte eine Scheidung nicht möglich sein, wollte die Frau, dass man die Ehe für nichtig oder aufgehoben erklärt.

Mann stritt gültige Ehe ab

Der Mann wiederum fand, er habe die Frau nie geheiratet. Denn eine Blutsverwandtschaft sei ein Ehehindernis, zudem sei sie bei der Heirat erst 15 gewesen – es handele sich somit um eine ungültige Kinder-Ehe (in Österreich darf man ab 16 heiraten, wenn ein Gericht zustimmt und der andere Partner mindestens 18 ist, Anm.).

Die Gerichte mussten daher klären, ob die Ehe überhaupt gültig ist. Denn: Noch ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine bzw. die Heirat von Minderjährigen in Österreich nicht verboten. Wurde zudem im Ausland geheiratet, müssen die Gerichte hierzulande die fremden Gesetze übernehmen.

Zwangsheirat verstößt gegen Werte

Das Bezirksgericht Lienz (Osttirol) und das Landesgericht Innsbruck entschieden, dass keine Ehe besteht, denn in diesem Fall gehe es um eine Zwangsverheiratung. Und diese verstoße gegen österreichische Werte.

Die Causa ging schließlich an den OGH: Dieser betonte, dass eine Ehe zwischen Cousin und Cousine auch hierzulande (noch) zulässig sei. Nach afghanischem Recht kann eine Ehe zudem aufgehoben werden, wenn der Partner unter 17 ist – doch in diesem Fall war der Mann bereits 20 Jahre alt.

Für OGH ist Ehe zulässig

Weiters argumentierten die Höchstrichter, dass eine noch unreif geschlossene Ehe gültig sein kann, wenn ein Partner nach Eintritt der Ehefähigkeit zu erkennen gibt, dass er die Ehe fortsetzen will. Auch hier habe die Frau noch mit 21 Jahren an der Ehe festgehalten. Für den OGH ist die Ehe somit zulässig. Einer Scheidung (und einer Unterhaltszahlung) sollte dadurch nichts mehr im Weg stehen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 03.06.2025, 06:00
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