"Kann ich mir Urlaub nehmen?"

AK-Tipp: Pflegefreistellung bei nahen Angehörigen

Leserin Natascha R. fragt: "Meine Großmutter lebt allein und ist erkrankt. Kann ich mir für ihre Betreuung Pflegeurlaub nehmen?" Die AK klärt auf.
29.10.2026, 08:00
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"Meine Großmutter lebt allein und ist erkrankt. Kann ich mir für ihre Betreuung Pflegeurlaub nehmen?", fragt Natascha R.

"Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen (Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel) nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Eine Zustimmung vom Arbeitgeber ist nicht notwendig", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

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Und weiter: "Sie müssen den Arbeitgeber jedoch so rasch wie möglich informieren und der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung verlangen. Pro Arbeitsjahr haben Sie Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung (im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit) – für ein eigenes Kind unter 12 Jahren bei neuer Erkrankung eine weitere Woche."

AK hilft weiter

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen der AK Niederösterreich und "Heute".

red, 29.10.2026, 08:00
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