Sie stehen im Kühlregal neben Pudding und anderen Süßspeisen, tragen die Namen bekannter Schokoladen- und Keksmarken. Doch wer für seine Kinder zu Oreo Mousse oder Toblerone Mousse greift, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn beide Desserts enthalten Alkohol! Darauf macht jetzt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufmerksam.
Zwei Konsumenten hatten sich unabhängig voneinander beim VKI gemeldet. Beide hatten beim Essen der Süßspeisen einen deutlichen Alkoholgeschmack bemerkt. Die Verbraucherschützer nahmen daraufhin die Produkte genauer unter die Lupe.
Das Ergebnis: Im Oreo Mousse stecken 1,7 Prozent Alkohol, im Toblerone Mousse sind es 1,2 Prozent. Beide Produkte sind unter anderem bei Billa und Spar erhältlich.
Aber: Auf der Vorderseite der Verpackungen findet sich kein Hinweis auf den Alkohol. Erst wer das Kleingedruckte auf der Rückseite liest, entdeckt in der Zutatenliste den Begriff "Ethylalkohol".
Beim Oreo Mousse ist zusätzlich der Alkoholgehalt angegeben – allerdings in kleiner Schrift auf einer unübersichtlichen, viersprachigen Verpackung. Beim Toblerone Mousse fehlt eine solche Prozentangabe. Erst auf Nachfrage des VKI gab der Hersteller die Menge bekannt.
Das Problem: Oreo-Kekse und Toblerone-Schokolade enthalten in ihrer ursprünglichen Form keinen Alkohol und sind auch bei Kindern beliebt. Dass ausgerechnet die Desserts dieser Marken Alkohol enthalten, dürften viele Käufer nicht erwarten.
Der VKI kritisiert deshalb die unauffällige Kennzeichnung und fordert einen deutlich sichtbaren Alkoholhinweis auf der Vorderseite.
Das betrifft nicht nur Eltern. Auch Schwangere, Stillende und Menschen, die aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, sollten beim Einkauf besonders genau hinsehen.
Der Hersteller Mellow produziert die beiden Desserts für den Markeninhaber Mondelēz. Auf Nachfrage der Verbraucherschützer erklärte das Unternehmen, dass der Alkohol zur Konservierung eingesetzt werde.
Die Kennzeichnung entspreche den geltenden europäischen Vorschriften. Dennoch nehme man die Kritik ernst. Eine interne Überprüfung laufe bereits, Verbesserungen seien geplant.
Der VKI empfiehlt, bei Süßspeisen grundsätzlich einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen. Besonders bei Mousse, Cremes, Tiramisu und einzeln verpackten Kuchenstücken sollte auf den Begriff "Ethylalkohol" geachtet werden.
Denn auch wenn auf der Vorderseite kein Alkohol erwähnt wird, kann dieser in der Süßspeise enthalten sein.