Teure Absage beim Beauty-Doc

Beauty-OP abgesagt – Klinik wollte voll kassieren

Bis zu 100 Prozent des OP-Preises sollten Patienten einer Grazer Schönheitsklinik bezahlen, selbst wenn sie gar nicht operiert wurden.
22.10.2026, 16:05
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Eine Schönheitsoperation um viele Tausend Euro ist keine Seltenheit. In einer Grazer Klinik konnte es auch teuer werden, wenn sich Patienten gegen einen Eingriff entschieden. Wer am Operationstag ohne vorherige Absage nicht erschien, sollte trotzdem den vollen Preis bezahlen. Selbst bei einer Absage aus medizinischen Gründen drohten Kosten.

Jetzt griff der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein. Die Konsumentenschützer nahmen die Geschäftsbedingungen der Dr. Arco Ästhetik Klinik in Graz unter die Lupe – und beanstandeten gleich neun Klauseln.

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1.500 Euro – auch ohne Operation

Besonders happig waren die vorgesehenen Stornogebühren. Schon bei der Vereinbarung eines OP-Termins sollten Patienten eine Reservierungsgebühr von 1.500 Euro bezahlen. Diese war laut den beanstandeten Bedingungen grundsätzlich nicht rückerstattbar.

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Wer innerhalb der letzten 15 Tage vor der Operation absagte, sollte sogar 85 Prozent des gesamten OP-Honorars bezahlen. Erschien jemand am vereinbarten Tag ohne vorherige Absage überhaupt nicht, wurden laut Vertrag 100 Prozent fällig.

Besonders brisant: Selbst wenn eine Operation aus medizinischen Gründen abgesagt werden musste, wollte die Klinik die Reservierungsgebühr von 1.500 Euro einbehalten.

Damit nicht genug: Wer mit einer Zahlung in Verzug geriet, sollte zusätzlich neun Prozent Verzugszinsen bezahlen.

Der VKI beanstandete insgesamt neun Klauseln. Die Regelungen zu Vorauszahlungen und Stornierungen verstießen unter anderem gegen die gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Bedenkfrist bei ästhetischen Operationen.

Klinik lenkt nach Abmahnung ein

Für die Grazer Klinik hat die Sache inzwischen Konsequenzen. Nach der Abmahnung durch den VKI gab das Unternehmen bereits am 29. September eine Unterlassungserklärung ab.

Damit verpflichtete sich die Klinik, die neun beanstandeten Klauseln und vergleichbare Regelungen künftig nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen. Bei einem Verstoß droht eine Vertragsstrafe.

red, 22.10.2026, 16:05
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