Bald ist Halloween

Als Grusel-Clown zur Arbeit? Experten sagen, was geht

Kostüm, Kürbis, Kater? Am 31. Oltober ist Halloween. Der ÖGB verrät, was zum Geisterfest am Arbeitsplatz geht – und was lieber nicht.
Wien Heute
30.10.2025, 06:31
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In den vergangenen Jahren hat sich das aus den USA stammende Halloween-Fest auch in Österreich immer mehr etabliert. Ganze Straßenzüge werden in der Nach von 31. Oktober auf 1. November zur Grusel-Zone. Sehr zur Freude zahlreicher Kinder, die als Gespenster, Vampire und Co. die Grätzel unsicher machen und um Süßigkeiten bitten.

Zu Halloween darf’s auch am Arbeitsplatz gerne ein bisserl schaurig sein – aber nicht ohne Regeln. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) bringt Licht ins Dunkel und klärt, was Halloween im Job bedeutet. ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter stellt klar: "Das Arbeitsrecht macht auch vor Halloween nicht Halt – die bestehenden Regeln gelten selbstverständlich auch am 31. Oktober."

Was geht – was nicht geht

➤Kostüm erlaubt?

"Am besten im Vorfeld abklären, ob es im Betrieb erlaubt, geduldet oder nicht gerne gesehen ist", rät Weilharter. Grundsätzlich zählt Kleidung zur Privatsphäre – Ausnahmen gibt’s etwa bei Banken oder in der Gastronomie.

➤Sicherheit geht vor:

High Heels oder barfuß? Keine gute Idee. Wer Sicherheitsschuhe tragen muss, darf sich nicht modisch "übertreten".

➤Zwangsverkleidung? Nein, danke!

Niemand kann verpflichtet werden, sich zu verkleiden. Ausnahmen: Wenn’s der Job ist – etwa im Kostümverleih oder auf einer Halloweenparty im Auftrag.

➤Arbeitszeit ist Arbeitszeit:

Schminken und Umziehen im Betrieb zählt als Arbeitszeit – niemand muss geschminkt in der Bim sitzen.

➤Alkohol? Nur in Maßen!

"Ein Glas Wein oder Bier ist meist kein Problem – solange der Umtrunk nicht in ein Gelage ausartet", so Weilharter. Ein Alkoholverbot kann aber jederzeit vom Chef ausgesprochen werden.

➤Party während der Arbeitszeit?

Wenn der Chef einlädt, gilt die Zeit als bezahlte Arbeitszeit. Findet die Feier nach Dienstschluss statt, ist die Teilnahme freiwillig – und unbezahlt.

Weitere Infos gibt’s unter oegb.at/halloween_in_der_arbeit

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 30.10.2025, 08:49, 30.10.2025, 06:31
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