Verzweifelte Ärztin

"AMS sagt, ich soll mich als Reinigungskraft bewerben"

Ursula K. schloss ihr Medizinstudium trotz Multipler Sklerose ab. Einen Job findet sie nicht. Stattdessen soll sie sich als Reinigungskraft bewerben.
Michael Pollak
17.07.2026, 05:40
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Ursula K. gibt nicht auf. Trotz ihrer Erkrankung (Multiple Sklerose) schloss die Niederösterreicherin 2016 ihr Medizinstudium ab. Heute, mit 55 Jahren, ist sie arbeitslos und verzweifelt.

Die Diagnose Multiple Sklerose erhielt Ursula bereits 2006. "Ein paar Jahre später hatte ich den ersten schlimmen Schub mit Sehstörungen und Schwindel", sagt sie im Gespräch mit "Heute".

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Seit zwei Jahren ohne Job

Nach dem Studium folgten mehrere befristete Jobs, unter anderem in der Anatomie, als Covid-Testerin, Laborassistentin und Projektmitarbeiterin. Eine dauerhafte Anstellung fand K. nicht. Seit Anfang 2024 ist sie arbeitslos.

Besonders belastend ist für sie die Situation mit dem AMS: "Da ich als Langzeitarbeitslose gelte, hatte man mir nahegelegt, dass ich mich nicht nur als Verkäuferin beim Supermarkt bewerben muss, sondern auch als Reinigungskraft, da ich Notstandhilfe beziehe. Sonst können sie meine Auszahlungen aussetzen."

"120 Euro bis Anfang August"

Heuer wurde ihr die Notstandshilfe bereits für sechs Wochen gestrichen. Laut Ursula K., weil sie eine Beschäftigung in einem sozialen Betrieb mit Tätigkeiten in Gärtnerei, Küche, Tischlerei oder Reinigung ablehnte. Grund: Sie schafft es körperlich einfach nicht. "Jetzt muss ich wahrscheinlich bis Anfang August von 120 Euro leben", sagt sie resigniert.

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100 Tage lang Berufsschutz

Das AMS erklärt gegenüber "Heute", dass Arbeitsuchende grundsätzlich entsprechend ihrer Qualifikationen, ihrer Berufserfahrung und ihrer gesundheitlichen Situation vermittelt werden. Während der ersten 100 Tage des Bezugs von Arbeitslosengeld gelte Berufsschutz. Beim Bezug von Notstandshilfe falle dieser jedoch weg.

"Beim Bezug von Notstandshilfe ist zu beachten, dass grundsätzlich jegliche Beschäftigung – also in allen Bereichen inklusive Hilfs- und Anlerntätigkeiten, sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit – vermittelt werden darf bzw. zumutbar ist", heißt es aus dem AMS.

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gebe es spezielle Unterstützungsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Ursula K. gibt weiterhin nicht auf. Sie setzt sich auch heute wieder vor den Computer und schreibt Bewerbungen.

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