Viele Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht arbeiten gehen können, müssen sich mit Problemen beim Bezug der Sozialhilfe herumschlagen. Schon beim ersten Verstoß kann es zu empfindlichen Kürzungen kommen, wie ein Fall aus der Steiermark zeigt.
Ein Klient des VertretungsNetz (Erwachsenenschutzverein, der für Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung tätig ist, Anm.) lebt sehr zurückgezogen in einer Mietwohnung, die Kontaktaufnahme mit ihm gestaltet sich sehr schwierig. Bei dem Mann wurde eine Angst- und Panikstörung diagnostiziert.
Das VertretungsNetz beantragte Sozialhilfe für den Kranken (beträgt in der Steiermark für Alleinstehende monatlich maximal 1.168,40 Euro), diese wurde ihm auch gewährt. Trotz der Diagnose lud ihn die ÖGK zu einem Begutachtungstermin zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Aufgrund seiner Erkrankung blieb er unentschuldigt versäumt, die Leistung wurde daher um 25 Prozent gekürzt.
"Dies, obwohl wir als Erwachsenenvertretung schon beim Antrag die Situation geschildert und telefonisch vor dem Termin nochmals der Behörde bekanntgegeben haben. Das Landesverwaltungsgericht hat unsere Beschwerde gegen den Bescheid abgewiesen, u.a. mit der Begründung, es sei keine Entschuldigung des Erwachsenenvertreters feststellbar", wird seitens VertretungsNetz erklärt.
Immer wieder komme es bei Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu derartigen Situationen: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen, die als dauerhaft nicht erwerbsfähig gelten, alle paar Monate einen neuen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen. Wir brauchen dauerhafte Bescheide für dauerhafte Notlagen. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hat diese Personengruppe und ihre Lebensrealitäten zu wenig im Blick", meint VertretungsNetz-Geschäftsführerin Gerlinde Heim.
Auch Brigitte Heller weiß als Vorsitzende des Vereins Lichterkette (Interessensvertretung für Menschen mit psychischen Erkrankungen), wie psychisch erkrankte Menschen immer wieder an den vielen Barrieren scheitern: "Ausreichende finanzielle Mittel sind essenziell für die Genesung. Der gesundheitliche Zustand kann sich nicht stabilisieren, wenn die Existenzängste im Vordergrund stehen. Dazu kommt noch die Belastung durch Scham und Stigmatisierung. Es kann sogar zu massiver Verschlechterung des Gesundheitszustandes und schlimmstenfalls zu Suizid kommen", warnt sie.
Die stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl ergänzt: "Menschen mit Behinderungen werden im geltenden System vielfach nicht als eigenständige erwachsene Personen behandelt, sondern rechtlich und praktisch so gestellt, als wären sie weiterhin Teil einer elterlichen Versorgungsgemeinschaft."
In einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten VertretungsNetz, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und der Verein Lichterkette einen konkreten gesetzlichen Lösungsvorschlag.
Kernstück sind höhere Leistungen und ein höheres Vermögen, das behalten werden darf – weil Menschen mit Behinderungen höhere Lebenserhaltungskosten haben. Sichergestellt werden soll auch, dass die erhöhte Familienbeihilfe und andere Geld- oder Sachleistungen, die behinderungsbedingte Mehrbedarfe abdecken, keinesfalls angerechnet und damit von der Sozialhilfe abgezogen werden dürfen.
Zudem sollen barrierefreie Abläufe und eine amtswegige Datenermittlung verstärkt werden. Dokumente, die der Behörde bereits bekannt sind, sollen nicht nochmals vorgelegt werden müssen. Das entlaste besonders Menschen mit Behinderungen, senke die Kosten für die Verwaltung und verhindere, dass Personen aufgrund von Überforderung mit bürokratischen Abläufen eine Erwachsenenvertretung bräuchten.