Ein kleines Grätzl in Wien-Penzing verwandelte sich nun in ein einziges Verkehrschaos. Grund ist das Bauvorhaben eines Mehrparteienhauses in der Ludwig-Eckardt-Gasse 32-34. Anrainer berichten von massiven Einschränkungen, gefährlichen Situationen und einem scheinbar unkontrollierten Baustellenbetrieb.
Die Zahlen sprechen für sich: In der Sackgasse gibt es insgesamt rund 60 Stellplätze - durch die bestehenden Halteverbote fallen 15 davon weg. "Und so etwas im Winter. Wenn Schnee kommt, wird es hier eh schon eng", schildert einer der betroffenen Anrainer, Karl H. (Name von der Redaktion geändert). Insgesamt leben in der Umgebung mindestens 40 Einfamilienhaushalte, dazu kommen 30 bis 40 Kleingärten. Eine Bürgerinitiative hat sich formiert, um auf die Missstände aufmerksam zu machen.
Vor einigen Tagen wurden zusätzliche Halte- und Parkverbotsschilder aufgestellt - teilweise direkt über bestehenden Verboten. Die Anwohner sind verunsichert: Welche Schilder gelten? Die Ausschilderung entspräche nicht den Vorgaben des Bescheids, und die Verbotszeiten sind unterschiedlich: 8-17 Uhr, 6-18 Uhr oder sogar 0-24 Uhr, teilweise Montag bis Freitag, teilweise täglich. Das Ergebnis: Die Parkplatzsituation eskaliert.
Doch nicht nur die Schilder sorgen für Ärger. Bauzäune werden auf Gehsteige und Straße gelegt, riesige Sandhügel landen ungesichert mitten auf der Fahrbahn. Lkw blockieren regelmäßig die Durchfahrt, anstatt den vorgesehenen Bereich direkt vor der Baustelle zu nutzen. Kinder spielen schon lange nicht mehr in der Gasse und Anwohner berichten von gefährlichen Situationen bei der Durchfahrt.
"Wenn ich ins Büro muss, versperren oft Baufahrzeuge den Weg. Dann sitzt aber niemand drin, und ich muss die Bauarbeiter suchen gehen. Ein echter Schildbürgerstreich", meint Karl H.
Bezirksvorsteherin Michaela Schüchner (SPÖ) teilt auf "Heute"-Nachfrage, dass man mit der Baustellenaufsicht in Kontakt sei und die zuständigen Behörden um eine Prüfung der Situation gebeten habe.
Die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) verweist darauf, dass Baustellen grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn verkehrsbehördliche Ermittlungsverfahren keine Beeinträchtigung hinsichtlich Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs ergeben. Beim Ermittlungsverfahren würden verschiedene Akteure wie zum Beispiel die Bezirksvorstehung als Interessensvertretung für die AnrainerInnen eingebunden.
"Die MA 46 wird die Situation vor Ort prüfen. Sollten Anpassungen notwendig sein, damit die Baustelle wie im Bescheid vorgeschrieben eingerichtet ist, werden diese Anpassungen umgehend veranlasst", heißt es.