Wenn Österreich schwitzt – in Wien werden es diese Woche bis zu 40 Grad –, hoffen viele auf Hitzefrei – doch so einfach ist es nicht. Trotz außergewöhnlich hoher Temperaturen gibt es hierzulande keinen generellen gesetzlichen Anspruch darauf.
Welche Regeln gelten, hängt vor allem davon ab, wo und unter welchen Bedingungen gearbeitet wird – zwischen Baustelle in der prallen Sonne und klimatisiertem Büro liegen rechtlich oft große Unterschiede.
Für Tätigkeiten in geschlossenen Arbeitsräumen und für Arbeiten im Freien gelten dabei unterschiedliche Vorschriften.
Besonders betroffen sind Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten – etwa am Bau oder in der Landwirtschaft. Hier muss der Arbeitgeber ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad Celsius spezielle Schutzmaßnahmen umsetzen.
Wie die Arbeiterkammer (AK) auf ihrer Website berichtet, verpflichtet die Hitzeschutzverordnung Unternehmen dazu, bei starker Hitze im Freien einen schriftlichen Hitzeschutzplan zu erstellen. Beschäftigte müssen über Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Notfällen wie Hitzekollaps informiert werden.
Für Bauarbeiter, Zimmerer, Dachdecker und Gerüster gilt Hitze ab 32,5 Grad im Schatten als Schlechtwetter. Ist kein kühlerer Ersatzarbeitsplatz verfügbar, kann die Arbeit im Freien eingestellt werden. In diesem Fall erhalten die Beschäftigten eine Schlechtwetterentschädigung von der BUAK, die 60 Prozent des Stundenlohns beträgt.
Eine spezielle App verbindet sich mit Messstellen der ZAMG und warnt automatisch, wenn die Temperatur 32,5 Grad erreicht. Damit ist sichergestellt, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind.
In Innenräumen muss der Arbeitgeber für angenehme Temperaturen und gute Luft sorgen. Die Raumtemperatur soll je nach Tätigkeit zwischen 12 und 25 Grad liegen. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden, etwa durch Jalousien. Gibt es keine Klimaanlage, müssen etwa Nachtlüftung, Ventilatoren oder kostenlose Getränke zur Verfügung stehen.
Bei Klimaanlagen gelten Vorgaben für die Luftfeuchtigkeit (40–70 Prozent) und maximale Luftgeschwindigkeit. Werden diese überschritten, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen gesetzt werden, etwa mehr Pausen oder kürzere Aufenthaltszeiten.
Auch bei hohen Temperaturen gelten bestehende Kleidervorschriften im Job grundsätzlich weiter. Wer normalerweise Uniform, Sakko, Blazer oder Krawatte tragen muss, kann sich nicht automatisch auf die Hitze berufen.
In vielen Betrieben werden an besonders heißen Tagen aber pragmatische Lösungen gefunden – oft können einzelne Kleidungsvorgaben nach Absprache mit dem Chef gelockert werden. Schließlich zeigen auch Kunden meist Verständnis, wenn es draußen hochsommerlich wird.
Die AK rät Arbeitnehmern außerdem, sich bereits zu Beginn im Betrieb am üblichen Kleidungsstil zu orientieren. Wer sich an den gelebten Dresscode hält, sorgt nicht nur für einen professionellen Auftritt, sondern oft auch für ein entspannteres Betriebsklima.
Zu den wichtigsten Maßnahmen bei Hitze zählen: viel trinken (alkoholfreie Getränke), Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden, zusätzliche Pausen, Fenster beschatten und lockere Kleidung erlauben. Für Arbeiten im Freien sind zudem Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen, UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel ratsam.
Personen mit besonderem Schutzbedarf wie Schwangere, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Arbeitnehmer müssen bei der Arbeitsplatz-Evaluierung besonders berücksichtigt werden.
Werden keine ausreichenden Maßnahmen gesetzt, sollte das Gespräch mit dem Betriebsrat oder der Sicherheitsvertrauensperson gesucht werden.