Gewerkschaft prescht vor

Bald 40 Grad – jetzt neue Diskussion über Hitzefrei

In den kommenden Tagen steigen die Temperaturen im Land massiv an. Der Österreichische Gewerkschaftsbund fordert Maßnahmen zum Hitzeschutz.
Heute Politik
20.06.2026, 12:17
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Nach dem wechselhaften und oft zu kühlen Start in den Juni steht Österreich vor einer markanten Wetterwende. Meteorologen erwarten die erste größere Hitzewelle des Jahres, die sogar bis in die zweite Junihälfte und darüber hinaus reichen könnte.

Gewerkschaft warnt vor Folgen

Angesichts dessen plädiert die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) für mehr Hitzeschutz. "Hitzeschutz ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung und eine Frage der Menschlichkeit."

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Von April bis September ist die UV-Strahlung besonders intensiv – vor allem zwischen 11 und 15 Uhr. Ein einfaches Warnsignal: Ist der eigene Schatten kurz, ist die Sonnenbelastung besonders hoch. Sonnenbrand, Augenentzündungen oder Hautkrebs sind reale Gesundheitsrisiken für Menschen, die im Freien arbeiten. Die aktuelle Hitzewelle zeigt: Wirksame Schutzmaßnahmen schützen die Gesundheit – sie müssen konsequent umgesetzt werden.

Neue Hitze-Verordnung in Kraft

Der Österreichische Gewerkschaftsbund verweist auf die neue Hitzeschutz-Verordnung, laut der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, bei Arbeiten im Freien konkrete Hitzeschutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem Hitzeschutzpläne, die Bereitstellung von Trinkwasser, Beschattungs- und Abkühlungsmöglichkeiten sowie die Prüfung früherer Arbeitszeiten und weiterer organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die Einhaltung wird von der Arbeitsinspektion kontrolliert.

"Die neue Hitzeschutz-Verordnung ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend ist jetzt, dass die Schutzmaßnahmen auch konsequent umgesetzt werden“, betont Wolfgang Birbamer, GBH-Experte für Arbeitsrecht und Sicherheit."

Mit diesen Maßnahmen kann man sich vor Hitze und UV-Strahlung schützen:

  • Regelmäßig trinken: rund 200 ml alle 15 bis 20 Minuten, insgesamt 5 bis 6 Liter pro Arbeitsschicht
  • Unbedeckte Körperstellen – Gesicht, Ohren, Nacken, Hände und Unterarme – mit Sonnenschutz schützen
  • Kopf, Nacken und Oberkörper mit geeigneter Schutzkleidung bedecken
  • Direkte Mittagssonne möglichst meiden und eine flexible Arbeitseinteilung nutzen
  • Arbeitsbereiche, wo immer möglich, beschatten

Ruf nach gesetzlichem Anspruch auf Hitzefrei

Europaweit einzigartig ist, dass für Beschäftigte in den BUAK-Branchen (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) ab 32,5 Grad im Schatten – gemessen über die Hitze.App – Hitzefrei gewährt werden kann.

Trotz Arbeitsunterbrechung erhalten die Beschäftigten 60 Prozent ihres Normalarbeitslohns. Die Kosten werden dem Arbeitgeber von der BUAK vollständig rückvergütet. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Hitzefrei gibt es bisher allerdings nicht – genau das fordert die GBH zu ändern.

"Die Schutzbestimmungen liegen auf dem Tisch. Jetzt müssen sie auch gelebt werden. Niemand darf aus Zeitdruck oder wirtschaftlichen Überlegungen seine Gesundheit aufs Spiel setzen. Wer Verantwortung trägt, muss Menschlichkeit über jeden Terminplan stellen", betont Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender.

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