Das gilt an heißen Tagen

Gibt's bei der Arbeit hitzefrei? Nur in diesen Jobs

Österreich wird von einer Hitzewelle nach der anderen heimgesucht. Beim Umgang mit den hohen Temperaturen bei der Arbeit gelten aber besondere Regeln.
Heute Life
29.06.2025, 21:45
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Am Donnerstag gab es eine kurze Abkühlung unter 30 Grad. Doch jetzt kommt die nächste Hitzewelle, die nicht nur Wetterfühlige spüren werden. Auch beim Arbeiten könnte die Hitze zu Problemen führen.

Ab 30 Grad lässt die Konzentration erheblich nach. Die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen, wie Studien zeigen. Trotzdem müssen viele Arbeitnehmer wie gewohnt ins Büro. Kann man sich da wehren?

Leider nein. "Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist", heißt es von der Arbeiterkammer (AK).

Ganz im Gegenteil: Solltest du den Arbeitsplatz verlassen, weil es zu heiß ist, lieferst du damit einen Entlassungsgrund.

Diese Jobs bekommen hitzefrei

Ausnahmen gibt es, die gelten aber lediglich für Bauarbeiter (und für Zimmerer, Gipser, Dachdecker und Gerüster). Wenn es drei Stunden 32,5 Grad hat, muss für sie ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber.

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Alle anderen müssen allerdings trotz schweißtreibender Temperaturen normal ihrer Arbeit nachgehen. Dennoch gibt es laut Arbeiterkammer einige Regelungen für das Arbeiten bei Hitze.

"In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen", informiert die AK.

Klimaanlage im Büro

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, etwa Bürojobs, sollte die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad liegen.

Mit verschiedenen Maßnahmen muss der Arbeitgeber eine angemessene Temperatur im Büro sicherstellen.
Bild: iStock

"Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden. Sind solche Klima- oder Lüftungsanlagen nicht vorhanden, sind von Arbeitgeberseite sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind, die Temperatur zu senken (...). Bei der Verwendung von Klimaanlagen muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein", sieht es laut AK die Arbeitsstättenverordnung vor.

Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sehe das Gesetz aber nicht vor.

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