Irene W. hat einen neuen Job begonnen, ohne zuvor einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. "Ist das zulässig?", fragt sie.
"Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit nicht durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Bezahlung des Entgelts, die des Arbeitnehmers in der Arbeitsleistung. Ein Arbeitsvertrag ist an keine Form gebunden", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Er kann schriftlich, mündlich oder durch 'schlüssige Handlung' zustande kommen. Ein Beispiel für Letzteres ist, dass jemand Arbeitsleistungen für einen anderen erbringt und jener diese annimmt. Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber einen Dienstzettel aushändigen."
„Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000