Keinerlei Ähnlichkeit

Tochter sieht anders aus – Mann zweifelt Vaterschaft an

Ein Niederösterreicher ist sich aufgrund eines Fotos sicher: Er ist nicht der Vater eines Mädchens (12). Der Mann ging daher vor Gericht.
Österreich Heute
29.04.2025, 06:00

Ein 53-Jähriger aus Niederösterreich hatte schon immer Zweifel an der Vaterschaft seiner Tochter (12). Ein Foto – aufgenommen im März 2024 – verstärkte den Verdacht. Denn das Mädchen, zu dem er seit der Trennung von seiner Lebensgefährtin im Jahr 2021 keinen Kontakt mehr hatte, wies keinerlei Ähnlichkeit mit ihm auf.

Dafür war das Mädchen aber einem Bekannten der Mutter (38), mit dem diese vor und zu Beginn der Beziehung mit dem 53-Jährigen regelmäßigen (auch mehrere Nächte langen) Kontakt gehabt hatte, wie aus dem Gesicht geschnitten. Für den Niederösterreicher war somit klar, dass er nicht der Vater der 12-Jährigen ist.

Frau versicherte, dass er der Vater ist

Bereits 2012 – als das Paar zusammenkam – keimten Zweifel in dem Mann auf. Die Frau hatte ihm zwei Wochen nach Beginn der Lebensgemeinschaft ihre Schwangerschaft eröffnet. Sie stellte ihn vor die Alternative: Entweder die Vaterschaft anerkennen oder die Beziehung wird beendet. Zusätzlich versicherte sie dem 53-Jährigen, dass das Kind von ihm sei. Der Mann erkannte daher die Vaterschaft für das Mädchen an.

2021 trennte sich das Paar, danach unterband die Frau jeden weiteren Kontakt zum Kind. Als der Mann 2024 das Foto des Mädchens in die Hände bekam, stellte er den gerichtlichen Antrag, die Vaterschaftsanerkenntnis für rechtsunwirksam erklären zu lassen.

Foto reicht als Beweis nicht

Das Bezirksgericht St. Pölten wies den Antrag als verfristet zurück, weil das vorlegte Foto weder "beweise, dass das Kind von einem anderen Mann abstamme, noch augenscheinlich für die Nichtabstammung vom Antragsteller spreche". Das Foto allein zeige zu wenig, um das Verfahren neu aufzurollen.

Der Niederösterreicher ging in Rekurs, das Landesgericht St. Pölten ordnete an, dass sich das Bezirksgericht den Fall genauer ansehen muss. Das Foto allein sei zwar noch kein Beweis, dass der Mann nicht der Vater sei. Aber es könne ein Anlass sein, die Abstammungsverhältnisse überprüfen zu lassen.

Bezirksgericht muss Fall neu aufrollen

Diese Entscheidung gefiel wiederum der Mutter des Mädchens gar nicht: Sie wandte sich an den Obersten Gerichtshof (OGH) – und blitzte dort ab. Der Mann sehe erstmals seit Jahren wieder ein Foto des Kinds und zweifle nun an, dass er der Vater sei. So einen Fall dürfe man neu aufrollen, meinte der OGH. Das Bezirksgericht St. Pölten muss die Causa überprüfen.

Wurde ein Mann bezüglich seiner Vaterschaft getäuscht, hat er ab Wissen von den Umständen zwei Jahre Zeit, um sich vom Kind freizubeweisen. Die Frist beginne, sobald eine aussichtsreiche Beweisführung durch Einholung eines (DNA-)Gutachtens möglich ist, erklärte der OGH. Dieses Urteil gibt nun anderen Vätern Hoffnung, die befürchten, dass ihnen ein Kuckuckskind untergejubelt wurde.

{title && {title} } red, {title && {title} } 29.04.2025, 06:00
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