Wirbel um Flugschreiber

AUA-Hagelflug: Anwalt spricht von Aufklärungs-Stopp

Das OLG Wien erklärt die Sicherstellung der Flugschreiber nach dem Hagelflug 2024 für rechtswidrig - Passagieranwalt Wolfgang List läuft Sturm.
Österreich Heute
22.02.2026, 21:00
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Der spektakuläre Hagelflug eines AUA-Airbus im Juni 2024 beschäftigt weiter die Gerichte - und sorgt jetzt für neuen Zündstoff. Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass die Sicherstellung des Cockpit-Stimmenrekorders (CVR) und des Flugdatenschreibers (FDR) nicht rechtens war. Damit dürfen die beiden zentralen Beweismittel nicht beschlagnahmt bleiben.

Aus Sicht des Gerichts wurde der Vorfall nicht als Unfall, sondern als Störung eingestuft. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Eine Beschlagnahmung der Flugschreiber wäre rechtlich nur bei einem Unfall zulässig gewesen.

Heftige Vorwürfe vom Anwalt

Für Passagieranwalt Wolfgang List ist diese Entscheidung ein schwerer Rückschlag für die Betroffenen. In einer Aussendung am Sonntag spricht er von einer "massiven" Behinderung der Aufklärung und findet ungewöhnlich deutliche Worte. "Es ist somit paradox, dass die Privatbeteiligten nun keine Aufklärung für den beinahe Absturz des AUA-Hagelfluges erlangen, nur weil das Flugzeug nicht abgestürzt ist", erklärt List.

Für ihn sei es nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet das Ausbleiben einer Katastrophe nun die juristische Aufarbeitung erschwere. Noch schärfer formuliert er: "Offensichtlich muss man erst abstürzen, um zu erfahren, warum man abgestürzt ist." Aus Sicht der Privatbeteiligten werde die vollständige Aufklärung durch den Beschluss des OLG Wien massiv behindert.

Weitere Beschwerden geplant

Der Rechtsvertreter will sich damit nicht zufriedengeben. List regt die Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an die Generalprokuratur sowie an das Justizministerium an. Ziel sei es, den aus seiner Sicht problematischen Beschluss überprüfen zu lassen.

Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht wird. Auch im parallel laufenden Strafverfahren gegen Organe der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, das zuletzt eingestellt wurde, soll jedenfalls ein Fortführungsantrag mit neuen Erkenntnissen gestellt werden.

AUA unter Druck

Zusätzliche Brisanz bekommt der Fall durch Berichte, wonach die AUA die Entscheidung des OLG Wien begrüßt. Das sorgt für Stirnrunzeln, hatte die Airline doch im bisherigen Verfahren immer wieder betont, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein. List nimmt die Fluglinie nun öffentlich in die Pflicht. "Wenn die AUA es ernst mit diesem Bekenntnis meint, dann hat sie nun die Möglichkeit, die zentralen Beweismittel FDR und CVR zu veröffentlichen, wozu sie hiermit aufgefordert wird", so der Anwalt.

Dramatische Minuten über Österreich

Zur Erinnerung: Der Airbus A320 war am 9. Juni 2024 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien in eine massive Gewitterzelle geraten. Die Maschine wurde von heftigem Hagel und starken Turbulenzen erfasst, im Cockpit wurde der Notruf Mayday abgesetzt.

Trotz der dramatischen Lage gelang die sichere Landung am Flughafen Wien in Schwechat. Verletzt wurde niemand. Allerdings wies das Flugzeug erhebliche Schäden an der Nase und an den Cockpitscheiben auf - Bilder davon sorgten damals österreichweit für Aufsehen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 22.02.2026, 21:00
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