OLG sperrt Flugschreiber

Anwalt tobt: "Watsche" für Passagiere von AUA-Hagelflug

Nach dem beinahe katastrophalen AUA-Hagelflug darf die Staatsanwaltschaft Flugschreiber und Voice-Recorder nicht auswerten, entschied das OLG Wien.
Newsdesk Heute
19.02.2026, 15:27
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Der furchteinflößende Hagelflug einer AUA-Maschine im Sommer 2024 hat nun ein juristisches Nachspiel. Das Oberlandesgericht Wien entschied: Flugdatenschreiber und Cockpit-Voice-Recorder dürfen von der Staatsanwaltschaft nicht ausgewertet werden. Die Geräte müssen zurückgegeben werden. Passagieranwalt Wolfgang List ist fassungslos.

Die Maschine war am Rückflug von Mallorca nach Wien in ein Hagelunwetter geraten und schwer beschädigt worden. Um zu klären, was Pilot und Co-Pilotin im Cockpit gesprochen hatten und warum sie das Unwetter offenbar nicht umflogen, ließ die Staatsanwaltschaft Korneuburg die beiden Geräte beschlagnahmen.

Doch die beiden Beschuldigten und auch die AUA legten Beschwerde ein – seit Donnerstag weiß man, mit Erfolg. Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der Beschwerde statt. Damit können die Daten auch nicht im Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verwendet werden.

Für Passagieranwalt Wolfgang List ist das Urteil ein schwerer Rückschlag, er spricht von einer "Ur-Katastrophe". Die Fluggäste hätten Todesangst ausgestanden, sagte er im ORF-Radio. Und nur die Aufzeichnungen hätten zeigen können, was sich im Cockpit tatsächlich abgespielt habe. "Jetzt habe ich eineinhalb Jahre gekämpft, dass diese Sache aufgeklärt wird. Und jetzt kommt diese Watsche", so List.

Störung, kein Unfall

Der OLG-Entscheid erfolgte anhand einer Auslegung der Begrifflichkeiten: War es ein Unfall oder eine Störung?

Die beauftragte deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hatte den Hagelflug nur als schwere Störung eingestuft. Die österreichische Sicherheitsuntersuchungsstelle hatte die Causa nach Deutschland abgegeben, um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden.

Eine Sicherstellung der Geräte ist nur bei einem Unfall zulässig. Ein Unfall liege laut Definition nur dann vor, wenn etwa jemand tödlich oder schwer verletzt wurde, das Flugzeug vermisst wird oder ganz unzugänglich ist oder klar definierte schwere Schäden eingetreten sind. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt, argumentiert OLG-Sprecherin Susanne Lehr.

Für den Passagier-Vertreter macht das aber keinen Unterschied: "Wenn [die Passagiere] in Todesgefahr gewesen sind, und das waren die Herrschaften, dann ist sicher nicht das letzte Wort gesprochen worden", gibt er sich kämpferisch. Er sieht noch die Möglichkeit eines Ganges zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Das sagt die AUA

Die AUA zeigte sich erfreut über den OLG-Beschluss. "Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass unsere rechtliche Einordnung zur Frage des Prozedere in dieser Causa nunmehr vom OLG Wien bestätigt wurde", heißt es in einer Stellungnahme.

Die Fluglinie bekräftigt ihre vollumfängliche Zusammenarbeit mit der Luftfahrbehörde und den Ermittlern. "Bei dem Urteil ging es um die Einhaltung des europaweit einheitlichen Prozederes. Austrian Airlines ist nach wie vor an einer raschen und vollumfänglichen Aufklärung des Vorfalls interessiert", schließt die AUA.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 19.02.2026, 17:12, 19.02.2026, 15:27
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