AUA-Jet beschädigt

Hagelflug – Gericht stoppt Flugschreiber-Auswertung

Ein Hagelunwetter löste im Sommer 2024 einen Flug-Zwischenfall aus, ein AUA-Jet wurde massiv beschädigt. Ein Gerichtsurteil sorgt nun für Turbulenzen.
Wien Heute
19.02.2026, 11:36
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Nach dem schweren Hagel-Zwischenfall eines AUA-Flugs im Sommer 2024 sorgt nun eine Gerichtsentscheidung für Wirbel: Flugdatenschreiber und Voicerecorder dürfen nicht ausgewertet werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien, meldet der ORF.

Die Maschine war auf dem Rückflug von Mallorca nach Wien in ein massives Hagelunwetter geraten und schwer beschädigt worden. Um zu klären, was im Cockpit gesprochen wurde und warum das Flugzeug direkt ins Unwetter steuerte, hatte die Staatsanwaltschaft die Geräte beschlagnahmen lassen.

Doch zwei Beschuldigte und die AUA legten Beschwerde ein – mit Erfolg. Die Geräte müssen zurückgegeben werden und dürfen nicht im Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verwendet werden.

Anwalt spricht von "Ur-Katastrophe"

Passagieranwalt Wolfgang List zeigt sich empört. Die Fluggäste hätten Todesangst ausgestanden. Für ihn ist das Urteil eine "Ur-Katastrophe", sagt er im ORF-Radio: "Nur der Datenträger und der Voicerecorder hätten uns klar gesagt, was wirklich im Flieger abgelaufen ist. Jetzt habe ich eineinhalb Jahre gekämpft, dass diese Sache aufgeklärt wird. Und jetzt kommt diese Watsche."

List sieht noch die Möglichkeit eines Ganges zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. "Wenn sie (die Passagiere, Anm.) in Todesgefahr gewesen sind, und das waren die Herrschaften, dann ist sicher nicht das letzte Wort gesprochen worden", so List.

Kein Unfall, sondern "schwere Störung"

Laut OLG war die Sicherstellung nur bei einem Unfall zulässig. OLG-Sprecherin Susanne Lehr erklärt: "Ein Unfall ist nach diesen Bestimmungen nur dann gegeben, wenn zum Beispiel eine Person bei dem Geschehen tödlich oder schwer verletzt worden ist oder das Flugzeug vermisst wird oder völlig unzugänglich ist oder wenn bestimmte genau definierte schwere Schäden am Flugzeug eingetreten sind. Diese Voraussetzungen sind im gegenständlichen Fall nicht vorliegend."

Der Vorfall wurde von der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung als "schwere Störung" eingestuft, nicht als Unfall. Die österreichische Sicherheitsuntersuchungsstelle hatte die Ermittlungen aus Gründen der Unabhängigkeit an Deutschland abgegeben.

AUA begrüßt Entscheidung

Bei der AUA zeigte man sich zufrieden mit dem Urteil. In einer Stellungnahme heißt es: "Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass unsere rechtliche Einordnung zur Frage des Prozederes in dieser Causa nunmehr vom OLG Wien bestätigt wurde."

Damit bleibt vorerst offen, was genau im Cockpit geschah, als die Maschine in das Hagelunwetter geriet.

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