Nach dem großen Prozess um eine mutmaßliche Bankomatsprenger-Bande in Wels fiel am Mittwoch das Urteil gegen die letzten beiden Angeklagten. Für einen der Männer setzte es drei Jahre Haft ohne Bewährung, der zweite kam mit einer teilbedingten Strafe davon.
Ursprünglich waren wie berichtet vier Niederländer angeklagt. Wie die "OÖN" berichten, wurden zwei von ihnen aber noch während des Verfahrens ausgegliedert. Am Ende mussten sich nur mehr ein 37-Jähriger und ein 28-Jähriger vor dem Schöffengericht verantworten.
Der ältere Angeklagte wurde für die Bankomat-Sprengung in Wels im April 2025 verantwortlich gemacht. Damals sollen Täter mit einer spektakulären Aktion rund 175.000 Euro erbeutet haben. Die Richterin sah seine Beteiligung als erwiesen an, ein mildes Urteil komme auch aus generalpräventiven Gründen nicht infrage. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.
Der 28-Jährige soll bei der Sprengung in Gmunden den Tatort ausgekundschaftet und das Fluchtfahrzeug gelenkt haben. Weil er umfangreich aussagte und wesentlich zur Aufklärung beitrug, erhielt er zwei Jahre Haft, davon ein Jahr bedingt. Da er schon über ein Jahr in U-Haft verbracht hatte, musste er nach dem Urteil nicht mehr ins Gefängnis.
Besonders bemerkenswert fiel die Begründung beim 28-Jährigen aus. Mit seinem umfangreichen Geständnis habe er "unter Umständen sein Leben oder das seiner Familie riskiert". Auch die Staatsanwältin wurde deutlich: "Sie sollten auf der Heimfahrt aufpassen", ob sie verfolgt werden, riet sie den anwesenden Brüdern des Mannes.
Dem Verurteilten selbst wurde nahegelegt, seinen Wohnort zu wechseln. Die Bande soll insgesamt für sieben Bankomat-Sprengungen in Oberösterreich, Wien und Niederösterreich verantwortlich sein. Dabei wurden laut Anklage rund 650.000 Euro erbeutet. Die dafür mutmaßlich Verantwortlichen müssen sich in eigenen Verfahren vor Gericht verantworten.