Teurer Zwischenstopp

Mühlviertler trinkt Kaffee – und muss 172 Euro blechen

Weil er vor der Geschäftsöffnung auf einem Parkplatz in Rohrbach-Berg stand, flatterte einem Mühlviertler eine Forderung über 172 Euro ins Haus.
Oberösterreich Heute
17.06.2026, 05:00
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Ein kurzer Kaffee mit Freunden wurde für einen Mann aus dem Bezirk Rohrbach überraschend teuer. Nachdem er sein Auto auf dem Parkplatz eines Fachmarktzentrums in Rohrbach-Berg abgestellt hatte, erhielt er wenig später Post von einer Firma. Die Forderung: 172 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das berichten die "OÖN".

Der Vorwurf: Das Fahrzeug sei außerhalb der Geschäftszeiten auf dem Privatparkplatz gestanden. Laut dem Schreiben dürften die Stellplätze ausschließlich von Kunden während ihres Einkaufs genutzt werden. Andernfalls drohe eine Besitzstörungsklage.

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Der Betroffene soll sein Auto vor der Öffnung der Geschäfte auf dem damals weitgehend leeren Parkplatz abgestellt haben, um in einem nahe gelegenen Lokal einen Kaffee zu trinken. Das entsprechende Schreiben liegt vor.

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Für Diskussionen sorgt die Vorgehensweise in Rohrbach-Berg nicht zum ersten Mal. Bereits nach dem Autofrühling waren Forderungen in Höhe von 120 Euro bekannt geworden. Auch damals ging es um ein Fahrzeug, das außerhalb der Geschäftszeiten auf einem Kundenparkplatz gestanden haben soll.

Rechtlich sind Besitzstörungsklagen in Österreich grundsätzlich zulässig. Grundstückseigentümer können gegen unbefugtes Parken vorgehen. Kritiker werfen einzelnen Firmen allerdings vor, daraus ein lukratives Geschäftsmodell gemacht zu haben.

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Verständnis für Maßnahmen gegen Dauerparker zeigt Rohrbach-Bergs Vizebürgermeister Franz Hötzendorfer gegenüber den "OÖN" durchaus. Für das Vorgehen außerhalb der Öffnungszeiten hat er jedoch wenig Verständnis.

"Das wird wohl jeder verstehen. Außerhalb der Geschäftszeiten halte ich diese Vorgangsweise jedoch für unnötig und nicht angemessen beziehungsweise kontraproduktiv", sagt Hötzendorfer.

Immer wieder würden ähnliche Beschwerden auch bei der Gemeinde einlangen. Zwar erwartet der Vizebürgermeister keinen nachhaltigen Imageschaden für die Stadt, verärgerte Kunden seien aber sicher nicht im Interesse der Betriebe.

Als möglichen Ausweg bringt die Gemeinde eine Kurzparkzone während der Geschäftszeiten ins Spiel. Ein ähnliches Modell habe sich bereits in der Vergangenheit bewährt. So könnten Dauerparker gezielt ausgeschlossen werden, während die Parkplätze außerhalb der Öffnungszeiten weiterhin für Besucher der Stadt offen bleiben.

{title && {title} } red, {title && {title} } 17.06.2026, 05:00
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