Wer künftig am Stephansplatz, auf der Kärntner Straße, am Graben, am Stock im Eisen Platz oder vor der Staatsoper am Herbert-von-Karajan-Platz Konzerttickets von kostümierten Mozart-Verkäufern kaufen möchte, wird dort (hoffentlich) keine mehr finden. Mit 1. Juli tritt ein umfassendes Verbot in Kraft.
Bereits seit 8. Mai gilt eine entsprechende Verordnung. Die letzten noch laufenden Bewilligungen enden nun mit Ende Juni – es handelte sich dabei um eine Übergangsfrist. Danach ist der Ticketverkauf durch die sogenannten Mozartverkäufer in den definierten Zonen der Inneren Stadt endgültig untersagt.
Die Stadt reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden von Passanten, Touristen und Opernbesuchern. Immer wieder wurde über aufdringliches Verhalten geklagt. Auch bei Kontrollen wurden regelmäßig Verstöße festgestellt.
"Im ersten Schritt hat die Stadt bereits 2021 die gewerblichen, kostümierten Ticketverkäufer aufgrund einer Zonierungsverordnung eingeschränkt und sie auf zentralen Plätzen wie vor dem Hauptportal des Stephansdoms verboten. Doch dieser Schritt reichte nicht aus. Regelmäßige Kontrollen zeigten, dass innerhalb der relevanten Bereiche in der City regelmäßig Ticketverkäufer ohne Genehmigungen anzutreffen waren", erläutert Stadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Die Zahlen der Gruppe Sofortmaßnahmen zeigen das Ausmaß der Problematik. Im Jahr 2025 wurden an 26 Aktionstagen insgesamt 303 Ticketverkäufer überprüft. Dabei wurden 136 Verstöße festgestellt.
Auch heuer setzte sich der Trend fort: Bis Mitte Mai 2026 wurden an neun Aktionstagen 75 Ticketverkäufer kontrolliert, 34 Verstöße wurden registriert. Besonders häufig seien Übertretungen rund um den Stephansdom festgestellt worden.
Ein Verstoß kommt den derzeit rund 12 Betreibern – es gab sechs Plätze am Stephansplatz und sechs am Stock im Eisen Platz – teuer zu stehen: Laut der Gruppe Sofortmaßnahmen, die die Verstöße der MA 36 meldet, muss für einen einzigen angezeigten Mozart-Verkäufer nicht nur die Monatsgebühr für den Standplatz von 350 Euro nachgezahlt werden, es folgt auch eine Strafe in der Höhe von einer Gebühr – macht insgesamt 700 Euro für eine Anzeige.
"Trotz bestehender Regeln und früherer Einschränkungen wurden weiterhin wiederholt Verstöße festgestellt. Mit dem nun konsequenten Verbot ziehen wir eine klare Grenze und werden dessen Einhaltung im Rahmen unserer Kontrollen ohne Ausnahmen durchsetzen", betont Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen. Falls die Mozart-Verkäufer aus der Verbotszone ausweichen sollten, wird diese angepasst bzw. erweitert.
Auch der Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl (ÖVP), begrüßt die neue Regelung: "Sie schafft klare Regeln und trägt dazu bei, den hohen Nutzungsdruck in besonders frequentierten Bereichen besser zu steuern. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht."
Wien-Tourismus-Geschäftsführer Norbert Kettner sieht darin ebenfalls einen wichtigen Schritt: "Das Verbot von Mozartverkäufern in weiteren Bereichen setzt ein klares Signal für mehr Ordnung und Qualität im öffentlichen Raum – ganz im Sinne unserer Visitor Economy Strategie, die den Tourismusstandort Wien nachhaltig und qualitätsvoll gestalten soll, auch im Interesse der hier lebenden Bevölkerung."
Nicht so sehr von Mozartverkäufern, dafür aber von illegalen Ticket(wieder)verkäufen ist die Wiener Staatsoper betroffen: "Es ist einfach zu Vieles vorgekommen, was vor allem den internationalen Gästen nicht zumutbar ist. Zum Beispiel gefälschte Karten, wodurch einzelne Plätze doppelt verkauft wurden, oder der Verkauf besonders günstiger Plätze um das Zehnfache. Ganz besonders aber das aggressive Behindern und die Irreführung unserer Gäste am Eingang zu den offiziellen Kassen", so Staatsopern-Direktor Bogdan Roščić.
Auch Dompfarrer Toni Faber zeigt sich erfreut: "Persönlich habe ich mit vielen anderen Betroffenen den sehr oft aufdringlichen Konzertkartenverkauf durch kostümierte Mitarbeiter direkt vor dem Riesentor in den letzten 35 Jahren äußerst unangenehm empfunden. Ich freue mich außerordentlich über eine tragfähige Lösung für den ungehinderten Zugang zum Stephansdom."