Nach jahrelangen Diskussionen kommt nun Bewegung in eines der größten Mobilitätsprojekte der Stadt Wien: Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. Damit soll erstmals die rechtliche Grundlage für kamerabasierte Zufahrtskontrollen geschaffen werden – ein entscheidender Schritt in Richtung "autofreie City".
Die Novelle ermöglicht es Städten künftig, Einfahrts- und Fahrverbote digital zu überwachen – eine zentrale Voraussetzung, um das Projekt einer weitgehend autofreien Inneren Stadt umzusetzen. Das Inkrafttreten ist für Mai 2026 vorgesehen. Danach will die Stadt Wien die Ausschreibung starten; die Umsetzung soll bis 2030 abgeschlossen sein.
"Wien hat mit vielen anderen österreichischen Städten lange für die Möglichkeit einer kamerabasierten Zufahrtskontrolle gekämpft. Täglich können damit künftig mehr als 15.000 Einfahrten in den 1. Bezirk verhindert werden", erklärte Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Die Stadt rechnet damit, dass etwa ein Viertel der oberirdischen Parkplätze frei wird – Platz, der für Begrünung und Begegnungszonen genutzt werden soll.
Der Landesparteiobmann der Wiener Volkspartei und Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl, begrüßt die Ankündigung ebenfalls: "Die verkehrsberuhigte Innere Stadt ist ein großer Schritt für eine lebenswertere Stadt und wird nicht nur die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, sondern auch den Wirtschaftsstandort stärken", so Figl. Er fordert zudem "den raschen Aufbau eines Garagenleitsystems, um den Verkehr im Bezirk weiter zu entlasten und Suchverkehr zu vermeiden".
Auch die NEOS Wien zeigen sich erfreut über den Entwurf. "Seit fast drei Jahren liegt ein fertiges Konzept für die verkehrsberuhigte Innere Stadt vor, und genauso lange wurde es von den Grünen auf Bundesebene blockiert. Die heute in Begutachtung gegangene Novelle ist Grundvoraussetzung für eine Umsetzung", erklärt Klubobfrau Selma Arapović.
Zugleich begrüßen die NEOS weitere Neuerungen der StVO-Novelle: Künftig werden Elektro-Mopeds rechtlich mit Verbrenner-Mopeds gleichgestellt und dürfen – im Sinne der Sicherheit – nicht mehr auf Radwegen fahren. Eine allgemeine Helmpflicht wird es nicht geben: Nur unter 14-Jährige müssen auf E-Bikes und unter 16-Jährige auf E-Scootern künftig einen Helm tragen. "Die Novelle schafft hier einen guten Kompromiss zwischen Eigenverantwortung und Jugendschutz", betont Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner.
Die Grünen erklären in einer Aussendung, dass es Zeit wurde, "dass die Regierung bei der Verkehrsberuhigung endlich handelt. Wir Grüne drängen seit Langem auf Lösungen für die verkehrsgeplagten Bewohner:innen unserer Stadtzentren. Ein entsprechender Antrag von uns liegt seit März im Parlament, wurde von den Regierungsparteien aber nicht umgesetzt", meint Elisabeth Götze, Verkehrssprecherin der Grünen.
Kritik kommt hingegen von der FPÖ, die kameraüberwachten Zufahrtskontrollen in Städten seien nämlich nichts anderes als der Türöffner für die Citymaut, so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker: "Die Autofahrer sollen wieder einmal die Zeche für die von vorne bis hinten gescheiterte Verkehrspolitik der roten Rathausgenossen bezahlen und vielleicht auch noch für die leeren Stadtkassen blechen", so Hafenecker.
Skeptisch zeigt sich der Mobilitätsclub ÖAMTC. Dessen Interessenvertreter Bernhard Wiesinger kündigte eine genaue Prüfung des Entwurfs an: "Positiv sehen wir anhand der bisher bekannten Informationen jedenfalls, dass E-Mopeds künftig nicht mehr auf Radwegen genutzt werden dürfen. Die Pläne in Hinblick auf eine Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter scheinen hingegen nicht ausgereift und lassen in Hinblick auf die Verkehrssicherheit viele Fragen offen."
Für den ARBÖ ist wiederum in der geplanten kamerabasierten Zufahrtskontrolle kein Nutzen erkennbar. Die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche am E-Bike und E-Scooter wird hingegen unterstützt, auch die Verbannung der E-Mopeds vom Radweg auf die Straße wird positiv gesehen: "E-Mopeds haben auf den Radwegen nichts verloren, sondern gehören auf die Straße, und das mit allen Konsequenzen wie Zulassung, Versicherungs- und Helmpflicht sowie §57a-Begutachtung", meint ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig.