Schreckliches soll sich im Bezirk Steyr-Land zugetragen haben. Im Mittelpunkt steht eine 21-jährige Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung. Die geistig beeinträchtigte Frau soll von einem Mitbewohner sexuell missbraucht worden sein.
Ins Rollen kam der Fall durch das Verhalten der 21-Jährigen, die in einem Kindergarten beschäftigt ist. Seit dem 24. März soll sie auf ihrer Arbeit abwesend gewirkt haben. Demnach habe die junge Frau ins Leere geschaut und sich immer wieder in den Genitalbereich gegriffen.
Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, soll sie sich einen Tag darauf einer Pädagogin einer Einrichtung im Bezirk Steyr-Land anvertraut haben. Ihr zufolge habe sie der Mitbewohner in der Nacht auf Dienstag missbraucht. Nachdem die Einrichtung verständigt wurde, habe es jedoch zwei Tage gedauert, bis die Angehörigen etwas von dem Vorfall erfuhren.
Daher sei die Entrüstung der Familie auch groß. Begründet wurde die späte Benachrichtigung damit, dass die junge Frau am Mittwoch sehr müde gewesen sei und sofort auf ihr Zimmer wollte, um zu schlafen.
Gegenüber der "Krone" sagte der Betreiber der Einrichtung, dass man der 21-Jährigen gezeigt habe, wie sie ihr Zimmer versperren kann, auch einen Notfallknopf, um den Nachtdienst zu kontaktieren, habe die Frau erhalten. Des Weiteren wurde am Donnerstag Anzeige bei der Polizei erstattet. Als erste Konsequenz wurde der Beschuldigte vorerst bei einer Angehörigen untergebracht.
Die Familie des Opfers habe sich auf Anraten der Polizei ins Krankenhaus Steyr begeben, damit die 21-Jährige dort untersucht werden kann. Dies sei trotz mehrmaliger Aufforderungen jedoch nicht passiert. Es habe lediglich ein Gespräch mit zwei Ärztinnen der Gynäkologie gegeben. Erst am Freitag habe eine Hausärztin der jungen Frau Blut abgenommen.
Seitens der OÖ Gesundheitsholding wollte man der Zeitung aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen keine Infos zu dem besagten Fall geben. Es wurde allerdings festgehalten, dass Behandlung und Versorgung von Patienten, die durch Gewaltdelikte traumatisiert sind, völlig standardisiert erfolgen.
In einem langen Gespräch werde die Notwendigkeit der Untersuchung geklärt. Lehne ein Patient diese ab, würden die Untersuchungen gar nicht oder nicht in vollem Ausmaß erfolgen. Bezüglich der Unterbringung des mutmaßlichen Täters soll bis zum 9. April eine Entscheidung fallen. Für die 21-Jährige stehen Therapeuten zur Verfügung.