Fast die Hälfte aller privaten Mietverträge ist befristet – und es werden immer mehr. Aktuell beträgt die Dauer in der Regel drei Jahre, danach heißt es jedes Mal aufs Neue: Zittern und hoffen, dass er verlängert wird. Eine neue Maßnahme soll hier nun etwas Entlastung und mehr Planbarkeit bringen.
Denn wie Vizekanzler Andreas Babler (auch für Wohnen zuständig) in der Fragestunde im Nationalrat von einem SPÖ-Kollegen aufgelegt wurde, wird im September ein entsprechender "Meilenstein" umgesetzt.
"Wir werden im September eine Gesetzesänderung vorlegen, die die Mindestbefristung von Mietverträgen von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert", kündigt Babler an.
Der Wohnraum sei kein Spekulationsobjekt, sondern ein Grundbedürfnis und Grundrecht. "Mit dem Mietpreis-Stopp und der Verlängerung der Mindestbefristung greift die Regierung regulierend ein – für stabile Wohnverhältnisse und für mehr Geborgenheit im eigenen Zuhause."
Den nächsten großen Wurf könnte es bald bei den Wertsicherungsklauseln geben. Laut Babler sei der aktuellen Rechtsprechung zufolge der Großteil der in österreichischen Mietverträgen vorgesehenen Klauseln ungültig. Gemeinsam mit dem ebenfalls roten Justizministerium wird deshalb gerade eine Lösung ausgearbeitet. Diese soll einen "fairen Interessenausgleich" zwischen Mietern und Vermietern schaffen.