Fall landete vor Gericht

Bei Haftraum-Kontrolle: Beamter griff Häftling an

Ein Justizwachebeamter soll bei einer Zellenkontrolle die Nerven verloren und einen Häftling angegriffen haben. Er musste nun vor Gericht.
Victoria Carina  Frühwirth
28.06.2025, 15:00
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Schockierende Szenen ereigneten sich im Februar in der Justizanstalt Wiener Neustadt: Ein Justizwachebeamter soll bei einer Kontrolle in der Gefängniszelle völlig die Nerven verloren haben. Er soll einen Häftling geschlagen und an den Haaren gerissen haben.

Gericht fällt Urteil gegen Gefängniswächter

Es war eine gewöhnliche Kontrolle, die im Februar offenbar völlig eskalierte. In der Justizanstalt Wiener Neustadt soll ein Beamter einen Insassen brutal angegangen sein. Laut Anklage wurde der Häftling gegen die Wand gedrückt, zweimal hart gestoßen und schließlich zu Boden gebracht.

Dabei erlitt der Inhaftierte laut Gutachten Prellungen und eine Zerrung am linken Handgelenk. Danach soll der Beamte den Gefangenen sogar an den Haaren in seine Zelle gezerrt haben.

Kollegen brachen das Schweigen

Der Fall wäre vielleicht nie aufgeflogen – doch gleich drei Kollegen nahmen ihren Mut zusammen und meldeten den Justizfehler an ihrer Arbeitsstelle in Wr. Neustadt. Vor Gericht erklärten sie unisono, sie hätten "einen dumpfen Schlag" gehört. Einer von ihnen sagte laut "Kurier" aus: "Ich schrie noch, was er da tut", als der Kollege den Häftling an den Haaren in den Haftraum gezogen habe.

Bis zu 211 Insassen haben hier in der Justizanstalt Wr. Neustadt Platz.
Bild: Justizressort

Alle drei gaben an, der Insasse sei kurz bewusstlos gewesen und habe Probleme beim Atmen gehabt. Gemeinsam informierten sie die Vorgesetzten – und verfassten gemeinsam auch den Bericht.

Der Angeklagte: Verteidigung mit Eigenschutz

Der beschuldigte Beamte zeigte sich vor Gericht unbeeindruckt und plädierte auf "nicht schuldig". Seit 15 Jahren sei er im Dienst, sagte er. "Ich habe so reagiert, wie man es in jedem Training lernt." Er habe den Häftling nur weggestoßen, weil dieser sich weggedreht und in die Hosentasche gegriffen habe.

Dann sei der Mann wohl "über den Spind gestolpert", heißt es. Aus Eigenschutz, so der Angeklagte, habe er gehandelt – mit der Angst im Hinterkopf, der Häftling könne eine Rasierklinge bei sich tragen. Tatsächlich sei eine solche später im Gang gefunden worden, betonte sein Verteidiger.

Abstreiten eines beschönigten Polizeiberichts

Dass er den Insassen an den Haaren gezerrt habe, bestritt der Angeklagte vor Gericht vehement. Er habe ihn an der Kapuze gepackt und zurück in die Zelle gebracht – gemeinsam mit einem Kollegen, betonte er.

Dem Beamten wurde vorgeworfen, nach dem Konflikt einem Kollegen eine WhatsApp-Nachricht geschrieben zu haben: "Ich hab jetzt eine Stellungnahme geschrieben. Der Insasse wurde ausgeführt und hat nichts. Wenn ihr das schreibt, was ich geschrieben habe, gibt's keine Probleme. Vielleicht wäre es gut, wenn wir uns zusammenreden."

Dass er bei der Berichtserstellung manipulieren wollte, wies er vor Gericht zurück. Seine Nachricht an einen Kollegen sei lediglich als Koordinationshilfe gedacht gewesen: "Ich wollte nie jemanden beeinflussen!"

Urteil: 15 Monate bedingte Haft

Das Gericht deutet die Geschehnisse anders als der langjährige Justizbeamte: Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Richterin würdigte zwar die lange Dienstzeit und den schwierigen Berufsalltag, fand aber klare Worte zur Gewaltanwendung und dem Versuch, die Darstellung des Vorfalls zu vereinheitlichen. Ob der Beamte in Berufung geht, ist noch unklar.

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