Eine Ärztin aus Sachsen muss ins Gefängnis, weil sie mehr als tausend gefälschte Corona-Atteste ausgestellt hat. Der Oberste Gerichtshof in Deutschland (BGH) hat das Urteil vom Landesgericht Dresden bestätigt, wie am Dienstag in Karlsruhe bekanntgegeben wurde. Die Frau hatte während der Pandemie Atteste verkauft, die von der Maskenpflicht befreiten oder ein dauerhaftes Impfverbot bescheinigten.
Laut Landesgericht hatte sie Ende 2020 die Idee, sich mit diesen Attesten eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen. Bis Anfang Februar 2022 stellte sie insgesamt 1003 solcher Atteste aus, ohne die betroffenen Personen vorher überhaupt untersucht zu haben.
Die Bestätigungen wurden bei Sammelterminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ausgehändigt. Außerdem bestellte die frühere Hausärztin aus Moritzburg im Sommer 2021 Corona-Schnelltests, zahlte aber nie dafür. Dazu kam noch, dass sie ein Elektroschockgerät ohne Prüfzeichen besaß – das wurde als Waffendelikt eingestuft.
Im Juni 2024 wurde die damals 67-Jährige vom Landesgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Sie darf drei Jahre lang nicht mehr als Ärztin arbeiten. Zusätzlich muss sie rund 47.000 Euro abgeben, die sie mit den gefälschten Attesten verdient hat.
Nach der Urteilsverkündung in Dresden kam sie zunächst frei, weil der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Laut Anklage wird die Frau der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet. Sie selbst bezeichnet sich als Angehörige des "Indigenen Volks der Germaniten".
Zur Erklärung: Die Reichsbürgerszene besteht aus verschiedenen Gruppen und Einzelpersonen, die die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat anerkennen. Es gibt Überschneidungen mit Rechtsextremen und Verschwörungsgläubigen, Teile der Szene gelten als gewaltbereit.
Bei der Urteilsverkündung in Dresden gab es laute Zwischenrufe von mutmaßlichen Unterstützern der Angeklagten, deshalb musste die Verhandlung kurz unterbrochen werden. Gegen einzelne Störer wurden Platzverweise ausgesprochen.
Die Ärztin legte gegen das Urteil Berufung beim BGH ein, doch der fand keine Rechtsfehler und wies ihre Revision ab. Damit ist das Urteil aus Dresden nun endgültig rechtskräftig.