Die Heizsaison beginnt, viele Haushalte leiden unter dieser zusätzlichen finanziellen Belastung. Im Burgenland bietet der Wärmepreisdeckel Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen bis zu 1.000 Euro als Hilfe. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge sind noch bis Jahresende möglich.
Entscheidend für die Höhe der Förderung sind das Einkommen und die tatsächlichen Heizkosten. Anspruch haben Haushalte mit Hauptwohnsitz im Burgenland, deren maßgebliche Bemessungsgrundlage maximal 43.000 Euro beträgt.
Das Land unterscheidet drei Einkommensstufen. Je nach Höhe der Bemessungsgrundlage gelten unterschiedliche Heizkosten als zumutbar:
Für die Berechnung werden allerdings nur 90 Prozent der tatsächlichen Heizkosten berücksichtigt. Liegt dieser Betrag über der jeweiligen Zumutbarkeitsgrenze, kann es Geld vom Land geben.
Ein Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro und Heizkosten von 5.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine Förderung von 1.560 Euro. Ausbezahlt werden allerdings maximal 1.000 Euro.
Für Haushalte mit einer Bemessungsgrundlage von höchstens 23.000 Euro gibt es eine Sonderregel: Sie erhalten unter den vorgesehenen Voraussetzungen mindestens 200 Euro, selbst wenn die normale Berechnung einen geringeren Betrag oder gar keinen Anspruch ergeben würde.
Wer die Förderung beantragen möchte, benötigt einen Nachweis über die Heizkosten. Dafür reicht beispielsweise die letzte Jahresabrechnung des Energieversorgers oder eine Heizkostenvorschreibung.
Die Einkommensdaten werden grundsätzlich automatisch über das Transparenzportal des Finanzministeriums abgefragt. Bestimmte Leistungen, etwa Sozialunterstützung oder Einkommen aus dem Ausland, müssen gesondert nachgewiesen werden.
Wichtig: Wer seine Jahresabrechnung bereits für den Wärmepreisdeckel 2025 eingereicht hat, darf dieselbe Rechnung nicht erneut verwenden.
Der Wärmepreisdeckel 2026 kann noch bis 31. Dezember 2026 beantragt werden. Das funktioniert entweder online oder über eine burgenländische Gemeinde.
Die Förderung wird nach Vorlage der notwendigen Nachweise grundsätzlich in zwei Teilbeträgen ausbezahlt. Je nach Einkommen und Heizkosten sind zwischen 50 und 1.000 Euro möglich.