Professionelle Mundhygiene geht ordentlich ins Geld und muss grundsätzlich vom Patienten zur Gänze bezahlt werden. Denn die Behandlung ist in der Regel nicht im Leistungsumfang der Gesundheitskasse enthalten und damit eine Privatleistung.
Er sich den meist nicht gerade günstigen Eingriff dennoch gönnen will, wird jetzt von der AK unterstützt. Wichtig: Damit man in den Genuss der Zahlung kommt, muss die Dienstleistung zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 erfolgen.
Die Details: Wer sich bei einem Arzt oder in einer entsprechenden Ambulanz seine Zähne reinigen lässt, kann den Bonus beantragen. Er macht einmalig 50 Euro aus.
Für Familienmitglieder und Angehörige kann der Antrag übrigens nicht gestellt werden. Gut zu wissen: Personen im Alter von zehn bis 18 Jahren haben laut Gesundheitskasse ohnehin Anspruch auf eine unentgeltliche Behandlung pro Jahr.
AK-Präsident Andreas Stangl über die neue Leistung: Neben Miete, Energie und Grundnahrungsmitteln würden auch die Kosten für die eigene Gesundheit immer mehr zu einem Problem. "Mit unserem AK-Mundhygiene-Bonus wollen wir unsere Mitglieder finanziell entlasten."
Alle Informationen zu der Leistung findet man hier.