Schon seit mindestens 2017 kursiert im rechten Milieu die Verschwörungstheorie, die Ehefrau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron (47), Brigitte Macron (72), sei als Mann geboren worden. Die Legende hat dabei im Laufe der Zeit immer mehr Anhänger gefunden und immer buntere Blüten getrieben.
Erst kürzlich wurde behauptet, der für die angebliche Transformation Macrons zur Frau zuständige Schönheitschirurg Dr. Faivre habe Suizid begangen. Doch die Geschichte ist frei erfunden – ein Chirurg dieses Namens existierte nicht. Bilder und Videos von ihm waren KI-generiert. Das Beispiel zeigt, wie viel Aufwand mittlerweile betrieben wird, um die Legende am Leben zu halten und mit immer mehr erfundenen "Fakten" zu untermauern.
Kein Wunder also, dass sich Brigitte Macron dazu gezwungen sah, rechtlich gegen diese Verleumdungskampagne vorzugehen. Am 12. September 2024 verurteilte ein Gericht in Paris die zwei Youtuberinnen Amandine Roy und Natacha Rey, die 2021 ein vier Stunden langes Video veröffentlicht hatten, in dem behauptet wurde, Brigitte Macron sei als Mann mit dem Namen Jean-Michel Trogneux geboren worden, wegen Verleumdung zu Geldstrafen.
Ein Berufungsgericht hob dieses Urteil am 10. Juli jedoch völlig überraschend mit der Begründung auf, die Inhalte des Videos wären von der Meinungsfreiheit gedeckt und würden den Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllen. Eine detaillierte Erklärung dazu lieferte das Gericht nicht, was für viel Kritik sorgte in Frankreich.
Jetzt meldete sich Brigitte Macrons Anwalt, Jean Ennochi zu Wort: Man werde die Aufhebung des Urteils nicht akzeptieren und vor das Kassationsgericht ziehen. Dieses ist in solchen Verfahren die höchste Instanz und kann über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes urteilen. Ziel ist es, die Aufhebung des Urteils wieder rückgängig zu machen.