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Bub (4) zerstört teure Lampe, Eltern müssen zahlen

In einer Kärntner Ferienwohnung machte ein Vierjähriger eine teure Designer-Lampe kaputt. Die Eltern schalteten die Versicherung ein, diese winkte ab.

Amra Duric
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Eine Familie urlaubte in Kärnten, wo ihr Sohn eine teure Lampe zerstörte. Die Versicherung übernimmt die Kosten jedoch nicht.
Eine Familie urlaubte in Kärnten, wo ihr Sohn eine teure Lampe zerstörte. Die Versicherung übernimmt die Kosten jedoch nicht.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Dieser Urlaub kam einer Familie teuerer als gedacht. Vergangenen Juli machten die Eltern mit ihrem vierjährigen Sohn in einer Ferienwohnung in Kärnten Urlaub. Doch bereits am Morgen nach der Ankunft sollte die ausgelassene Stimmung getrübt werden. "Am Morgen nach der Anfahrt sind wir aufgewacht. Dann ist unser Sohn in eines der Nebenzimmer gegangen und hat eine Nachttischlampe zu Boden geworfen“, schildert Josef M. den Unfallhergang.

"Am Morgen nach der Anfahrt sind wir aufgewacht. Dann ist unser Sohn in eines der Nebenzimmer gegangen und hat eine Nachttischlampe zu Boden geworfen."

Bei der Lampe handelte es sich um ein teures Designerstück, das vom Künstler signiert wurde. Der Vater wandte sich daraufhin an seine Versicherung, in der Hoffnung, dass der Schaden durch seine Haushaltversicherung gedeckt werden würde. Doch, ähnliche wie die Lampe, sollten auch die Erwartungen von Josef M. zerbrechen. Die Versicherung erklärte dem Familienvater, dass sie zu keiner Auszahlung bereit sei, da ihr Sohn nicht deliktsfähig und damit auch nicht haftbar sei. 

Arbeiterkammer eingeschaltet

Verzweifelt wandte sich M. daraufhin an die Arbeiterkammer. AK-Juristin Bettina Schrittwieser erklärte, dass die Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die durch Personen des Haushaltes verursacht wurden. Im Fall der Lampe müsse die Versicherung den Schaden übernehmen, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.

Die Versicherung erklärte gegenüber help.orf.at, dass man den Schaden nicht übernehmen würde, da die Aufsichtspflicht laut Schadensmeldung nicht verletzt worden sei. Sollte M. jedoch vom Besitzer der kaputten Lampe geklagt werden, würde ihm die Versicherung bei der Verteidigung zur Seite stehen. Ein entspannter Urlaub sieht anders aus…

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