Eigentlich war es ein Irrtum, der dem Bürgermeister von Frauenstein, Harald Jannach, auffiel. In seiner Gemeinde hatte sich plötzlich eine Person über ID Austria an der Adresse eines älteren Ehepaares angemeldet. "Wir haben uns gefragt: Wieso ist dort plötzlich noch jemand gemeldet?", schildert der Bürgermeister der "Kleinen Zeitung". Die Wohnung ist klein, eine dritte Person dort wäre ungewöhnlich. Letztlich stellte sich heraus, dass sich die Frau bei der Adresse einfach vertan hatte.
Wie die "Kleine Zeitung" weiter berichtet, brachte dieser Vorfall Jannach aber auf eine ganz andere Frage: Kann sich tatsächlich jemand über ID Austria an einer fremden Adresse anmelden, ohne dass die dort wohnenden Leute etwas davon mitbekommen? Der Bürgermeister wollte es genau wissen. Er startete einen Selbstversuch und meldete sich – nach Rücksprache – über das digitale System mit einem Nebenwohnsitz bei seiner Amtsleiterin an. "Das hat tadellos funktioniert", sagt Jannach.
Die Betroffene selbst bekam aber keine Verständigung darüber. Darin sieht Jannach ein mögliches Missbrauchspotenzial. Bei einer Anmeldung am Gemeindeamt braucht es nämlich die Unterschrift vom Vermieter oder Eigentümer. Beim digitalen Vorgang ist hingegen keine direkte Zustimmung notwendig. Jannach glaubt, dass eine unberechtigte Anmeldung in größeren Städten womöglich lange unbemerkt bleibt. In kleinen Gemeinden fällt so etwas schneller auf. "Aber in einer Stadt kann man nicht jede Anmeldung überprüfen."
Das Innenministerium bestätigt auf Anfrage der "Kleinen Zeitung": Bei einer Anmeldung über ID Austria ist keine automatische Verständigung des Unterkunftgebers vorgesehen. Ganz ohne Angaben geht es bei der digitalen Anmeldung aber auch nicht: Die Person, die sich anmeldet, muss bestätigen, dass der Unterkunftgeber über die Unterkunftnahme informiert wurde. "Diese Bestätigung erfolgt durch eine Checkbox. Zusätzlich müssen der Name und die Adresse des Unterkunftgebers eingetragen werden", heißt es.
Ein Warnhinweis macht darauf aufmerksam, dass falsche Angaben eine Verwaltungsübertretung darstellen. Das BMI ergänzt: "Eine Information des Unterkunftgebers bei einer Anmeldung an dessen Adresse ist weder durch die Meldebehörde noch durch das Digitale Amtsservice gesetzlich vorgesehen." Problematisch wird es vor allem dann, wenn eine falsche Anmeldung gar nicht auffällt.
Wenn der Verdacht besteht, dass sich jemand zu Unrecht an einer Adresse gemeldet hat, muss die Meldebehörde informiert werden. Diese kann dann ein amtliches Abmeldeverfahren einleiten. Wie oft es zu falschen oder missbräuchlichen digitalen Wohnsitzanmeldungen kommt, ist nicht bekannt: "Entsprechende Statistiken werden nicht geführt." Jannach ist vor allem eines wichtig: Die fehlende Information der Unterkunftgeber. Denn wer nichts von einer Anmeldung weiß, kann auch nicht reagieren.