Ex-Profi zeigt keine Gnade

"War Horrorzeit": Burgi-Prügler muss 55.800 Euro zahlen

Ein Jahr nach der Attacke auf Guido Burgstaller kam es im Zivilprozess zu einem Vergleich. Der Disco-Prügler muss 55.800 Euro zahlen.
02.12.2025, 08:53
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Ein Jahr nach dem brutalen Angriff auf Ex-Rapid-Star Guido Burgstaller startet am Dienstag am Landesgericht für Zivilrechtssachen der Zivilprozess. Ein 23-Jähriger hatte den Fußballer am 14. Dezember 2024 mit einem Faustschlag niedergestreckt. Bereits im vergangenen März wurde der junge Mann wegen schwerer Körperverletzung zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Nun verlangt Burgstaller 73.000 Euro Schadenersatz. Diese Summe setzt sich aus 6.130 Euro an Heilungskosten, 9.000 Euro Schmerzengeld und einem dreieinhalbmonatigen Verdienstausfall zusammen, für den der ehemalige ÖFB-Stürmer 58.000 Euro fordert.

Disco-Schläger will Vergleich

Laut "Heute"-Informationen strebt der Disco-Schläger jedoch einen Vergleich an. Die von Burgstaller geforderte Summe kann er derzeit nicht aufbringen.

Kurz vor 9 Uhr betrat der ehemalige Deutschland-Legionär gemeinsam mit seinem Anwalt, Ex-Rapid-Vizepräsident Nikolaus Rosenauer den Saal. Wenige Momente vor dem Beginn der Verhandlung gab sich Burgstaller vor anwesenden Journalisten wortkarg, nahm Platz und saß mit verschränkten Armen da.

Schläger kommt mit Eltern in den Saal

Der Schläger kam in Begleitung seiner Eltern. "Wir wissen alle, wieso wir da sitzen", so die Richterin. Beide Seiten sind grundsätzlich gewillt, Vergleichsgespräche zu führen. Doch Rosenauer betonte zu Beginn "Der Täter hat meinem Mandanten die Profikarriere zerstört, hat die Konsequenzen alleine zu tragen."

Als es um die für Burgstaller angeblich unglückliche Medienbericht-Erstattung ging, durch die ein Vergleich erschwert worden wäre, hielt die Richterin fest. "Sie sind nicht schlecht weggekommen in den Medien." An der Schuld des Schlägers gäbe es ohnehin keine Zweifel. "Da fährt die Eisenbahn drüber", gestand auch dessen Anwalt Klaus Ainedter ein. Er betonte: "Die gezeigte Reue im Strafverfahren war echt." Die Familie des Mandanten habe sich mit Fensterputzen hochgearbeitet, jetzt sei diese Sache passiert – "Es ist eine Katastrophe für ihn."

"Er steht mit dem Rücken zur Wand"

Niemand wolle etwas beschönigen. Die Richterin konnte sich die Weihnachtsfeierstimmung rund um den Vorfall gut vorstellen und hielt fest: "Es ist einfach deppert g’laufen."

Aninedter bat die Richterin um weitere Vergleichsgespräche. Denn: "Er steht mit dem Rücken zur Wand", nahm er auf die triste finanzielle Lage des Täters Bezug. Er werde sein Auto verkaufen. "Aber er könne nicht ewig bluten für diesen schweren Fehler." Man möge doch alles im Rahmen des Machbaren belassen.

Ainedter schlug vor, die Sache "quick and dirty" zu bereinigen und schob den Ball damit Burgstaller zu, der alleine entscheiden musste, wie viel er fordert. "It is up to you", pflichtete die Richterin ihm bei. Burgstallers Anwalt betonte einmal mehr, dass sein Mandant das Geld aufgrund seines Karriereendes nicht mehr in dieser einarbeiten könne.

"Ich will nur, dass er zu seinem Fehler steht"

Dann sprach Burgi: "Ich bin kein Mensch, der jemand anderen in den Ruin treiben will. Dieses Gespräch hätte ich gerne vor der Verhandlung geführt. Jeder Mensch macht Fehler, auch ich. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gespräch vor ein paar Monaten stattgefunden hat. Es war für mich eine Horrorzeit. Ich hatte Angst, wenn ich einschlafe, dass ich nicht mehr aufwache, dass ich meine Tochter nicht mehr sehe. Ich will nur, dass er zu seinem Fehler steht.“

"Der Vater des Täters verschuldet sich bei seinem Chef, nimmt ein Darlehen für seinen Sohn auf. Das Auto meines Mandanten wird verkauft, da kommen noch 8.000 Euro dazu. 30.000 Euro würden wir zeitnah schaffen", so Ainedter. Dieses erste Vergleichsangebot lehnte Burgstaller-Anwalt brüskiert ab.  "Das nehmen wir nicht an", schüttelt Rosenauer den Kopf. "Dieser Betrag ist keine Gesprächsgrundlage."

"Der Betrag ist der Familie zu groß"

Die beiden Parteien seien zu weit auseinander. Burgstaller ging daraufhin mit seinem Anwalt raus, um sich zu besprechen. "Wir wollen 60.000 Euro auf drei Jahre gestaffelt ohne Verzinsung plus die Kosten des Verfahrens", trug Burgi-Anwalt Rosenauer vor und betonte: "Ich bin hier weder Richter, noch Rächer. Es geht nur um eine wirtschaftliche Lösung."

"Der Betrag ist der Familie zu groß", musste Ainedter ablehnen. Sein Gegenangebot wäre, dass auch noch die Ex-Frau des Vaters, also die Mutter des Mandanten, einen Kredit über 20.000 Euro aufnimmt und 50.000 Euro insgesamt zusammenkommen. Die Richterin würde das unterstützen, denn damit "wäre alles vor Weihnachten erledigt“.

Burgi und Prügler einigen sich auf 55.800 Euro

Burgstallers Seite wollte danach 50.000 Euro gleich und 10.000 Euro in einem Jahr: "Das ist unser letztes Angebot. "Das kann die Familie nicht leisten", konterte Ainedter. Die Eltern im Saal schütteln den Kopf. Das Geld, das Burgi bekommen würde, wäre "weniger als ein Spiel Europa-League. Und mit ihm hätten sie vielleicht nicht verloren, dann wäre es noch mehr gewesen", so Burgstallers Anwalt.

Trotz aller Diskussionen gab es dann einen Abschluss: Beide Seiten einigten sich auf letzte Angebot in Höhe von 55.800 Euro als Prämienvergleich an. Das bedeutet, dass bis Jänner 50.000 Euro bezahlt werden müssen, weitere 5.800 Euro schließlich binnen zwei Jahren.

{title && {title} } red,ct, {title && {title} } Akt. 02.12.2025, 11:07, 02.12.2025, 08:53
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