Was als Ausflug zum Beginn der Weihnachtsferien gedacht war, endete für einen Jugendlichen aus Niederösterreich vor Gericht. Am Landesgericht St. Pölten musste sich der 2010 geborene Bursche verantworten, nachdem er in einem Wiener Krankenhaus eine Ärztin geschlagen haben soll.
Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, war der Jugendliche am 23. Dezember 2025 mit Freunden nach Wien unterwegs. Die Gruppe wollte den letzten Schultag vor den Ferien feiern. Dabei floss bereits tagsüber Alkohol. Vor Gericht erklärte der Jugendliche: "Es waren vier bis fünf Bier und fast eine halbe Flasche Whiskey."
Später soll er im Bereich der Gumpendorfer Straße Tabletten gekauft haben. "Zwei Stück 'Benzos', weil man die dort leicht bekommt. Die waren aber für ein Mädchen", sagte der 15-Jährige laut der "Kronen Zeitung". Damit sind verschreibungspflichtige Medikamente gemeint, die als Schlaf- oder Beruhigungsmittel wirken. "Benzos" wie Valium und Xanax sind besonders in den USA als illegale Droge beliebt, werden aber auch in Österreich immer häufiger konsumiert.
Jene zwei Pillen "für ein Mädchen" habe der Teenager in seinem Rausch aber "dummerweise selbst genommen", gab er vor Gericht an. Danach habe er keinerlei Erinnerung mehr an die Ereignisse.
Der Jugendliche wurde am Tag vor Weihnachten 2025 schließlich von der Rettung in ein Krankenhaus gebracht. Dort kam es während der medizinischen Behandlung zu seinem Angriff: Als eine Ärztin versuchte, ihm einen Venenzugang zu legen, schlug er ihr laut "Kronen Zeitung" plötzlich mit der Faust gegen den Kopf. Die Medizinerin erlitt dabei eine Verletzung am Ohr.
Am 5. März ging es für den Jugendlichen vor das Landesgericht St. Pölten. Er war wegen "Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung" angeklagt.
Im Prozess zeigte sich der 15-Jährige reumütig und entschuldigte sich bei der Ärztin. Zudem wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 70 Euro vereinbart.
Das Gericht verhängte schließlich eine dreijährige Haft – bedingt. Zusätzlich wurden Bewährungshilfe sowie eine Psychotherapie angeordnet. Nicht rechtskräftig.