Paukenschlag im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bushido (47) und seinem früheren Manager und Freund Arafat Abou-Chaker (50). Nun hat das Kammergericht Berlin eine endgültige Entscheidung gefällt und sie fällt klar zugunsten des 47-Jährigen aus.
Wie die "Bild"-Zeitung exklusiv berichtet, verliert Abou-Chaker seine Berufung und muss eine Millionensumme an Bushido zurückzahlen.
Der Streitwert lag bei mehr als drei Millionen Euro. Der 50-Jährige muss nicht nur die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, sondern auch 1,78 Millionen Euro an Bushido zurückzahlen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Abou-Chaker über Jahre hinweg Geschäftspartner des Rappers war oder lediglich als Manager fungierte.
Abou-Chaker hatte behauptet, seit 2004 gemeinsam mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben zu haben. Ziel sei es gewesen, den Gangster-Rap in Deutschland zu etablieren und Bushido als Künstler aufzubauen.
Das Kammergericht folgte dieser Darstellung nicht. Nach Ansicht der Richter gab es weder eine gemeinsame Gesellschaft noch einen gemeinsamen Zweck oder eine partnerschaftliche Gleichordnung.
Bushido habe seine eigene Karriere verfolgt, während Abou-Chaker vorwiegend wirtschaftliche Interessen gehabt habe, ohne selbst ein unternehmerisches Risiko zu tragen. Eine Beteiligung an Verlusten habe es ebenso wenig gegeben wie ein erkennbares Gesellschaftsvermögen oder eine gemeinsame Organisation.
Das Gerichtsurteil ist deutlich: Öffentliches Auftreten oder das Erzeugen von Nähe reichen nicht aus, um als Gesellschafter zu gelten. Konkrete Förderleistungen habe Abou-Chaker nicht ausreichend belegen können.
Auch ein von Abou-Chaker vorbereiteter Managementvertrag aus dem Jahr 2007 wurde von den Richtern scharf kritisiert. Dieser Vertrag hätte ihm 30 Prozent von nahezu allen Einnahmen Bushidos gesichert, umfassende Entscheidungsbefugnisse eingeräumt und den Rapper für fünf Jahre weitgehend gebunden.
Das Kammergericht sprach hier von einer sittenwidrigen Knebelung. Bushido hätte seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit praktisch verloren, während Abou-Chaker kein eigenes Risiko getragen hätte. Der Vertrag sei daher von Anfang an nichtig gewesen.
Brisant ist auch eine weitere Vereinbarung aus dem Jahr 2010. Mit dieser wollte sich Abou-Chaker selbst nach dem Ende der Zusammenarbeit weiterhin Einnahmen sichern. Auch diese Regelung erklärte das Gericht für unwirksam. Abou-Chaker habe dabei eine ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht und ohne Wissen Bushidos gehandelt.
Das Ergebnis des Urteils ist eindeutig. Sämtliche Zahlungsansprüche Abou-Chakers sind hinfällig. Stattdessen muss er die von Bushido gezahlten Managerhonorare aus den Jahren 2016 bis 2018 vollständig zurückerstatten. Insgesamt geht es um exakt 1.780.805,59 Euro zuzüglich Zinsen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jahrelange Machtkampf scheint damit endgültig entschieden. Für Bushido ist die Entscheidung einer der größten juristischen Erfolge seiner Karriere. Für Arafat Abou-Chaker bedeutet sie einen schweren Schlag. Rechtlich, finanziell und auch öffentlich.