Seit rund 50 Jahren lässt sich Johann B. (64) aus Linz regelmäßig seine erblich bedingt brüchigen Zähne plombieren. "Sie fliegen einfach schneller raus, als bei anderen", erklärt er im Gespräch mit "Heute". Bisher habe das immer "wunderbar funktioniert" – heuer gab es aber eine böse Überraschung.
Im Mai und Juni ließ sich der 64-Jährige bei seinem Vertragsarzt behandeln – zwei Füllungen standen an. "Mein Zahnarzt hat mir hochwertigere Plomben angeboten. Ich habe ihm gesagt, er soll mir einfach die günstigsten geben, die er hat", erzählt der Linzer.
Die Mitarbeiterin habe ihm danach einfach die Rechnung in die Hand gedrückt – in Summe 240 Euro für beide Füllungen. Vorab sei er über die Kosten nicht informiert worden. Aber: "Da fangt man sich auch keine Diskussion an. Ich dachte, ich reiche das ein und bekomme das Geld zurück."
Hintergrund: Seit 1. Jänner 2025 ist Amalgam EU-weit verboten. Doch ÖGK und Zahnärztekammer streiten noch immer, welche Füllungen jetzt als Kassenleistung gelten. Leidtragende sind über sieben Millionen Versicherte – viele müssen seither ihre Plomben großteils selbst zahlen.
Monate später kam aber die Ernüchterung. Statt der erwarteten Rückerstattung erhielt B. von der Gesundheitskasse nur 44 Euro pro Füllung. "Manche Zahnärzte sagen, sie brauchen das Dreifache, um kostendeckend zu arbeiten – aber 200 Prozent Aufschlag, das ist Wucher", meint der 64-Jährige.
Für B. besonders unverständlich: "Warum kann mir die ÖGK nicht einfach ein Schreiben schicken, in dem sie erklären, dass man mit einer Kostenbelastung rechnen muss?" Er hätte sich eine klare Vorwarnung oder zumindest einen Hinweis erwartet. Der 64-Jährige möchte das Thema öffentlich machen, damit andere nicht in dieselbe Falle tappen. "Ich will, dass das endlich klar kommuniziert wird", fordert der Linzer.
Auf "Heute"-Anfrage empfiehlt die ÖGK, "Kosten und mögliche Selbstbehalte immer vor einer Behandlung mit der behandelnden Zahnärztin bzw. dem behandelnden Zahnarzt zu besprechen"´. So könnten Missverständnisse vermieden werden.
Zudem gebe es Mediziner, die eine Verrechnungsvereinbarung mit der Kasse abgeschlossen haben. So können "die Füllungen direkt mit der Sozialversicherung abgerechnet werden, sodass für Versicherte in diesen Fällen keine oder nur geringe Kosten anfallen". In allen ÖGK-Zahngesundheitszentren in Österreich werden amalgamfreie Füllungen außerdem auf Kassenkosten angeboten.