Rückzahlungen möglich!

"Das stimmt so nicht" – AK räumt mit Miet-Irrtum auf

Waren die Mieterhöhungen zulässig oder nicht? Und wie schaut es mit Rückzahlungen aus? Trotz mehrerer Urteile gibt es noch immer keine Klarheit.
Newsdesk Heute
09.08.2025, 16:01
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Ein Urteil des OGH vom Freitag sorgt weiter für Wirbel. Denn schon seit Jahren herrscht ein Streit um Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, auf Basis derer während der Rekord-Inflation die Mieten in die Höhe schossen. Der Verfassungsgerichtshof entschied unlängst, dass solche Klauseln ungültig sind, wenn darin nicht auf das Verbot von Erhöhungen innerhalb der ersten zwei Monate verwiesen wird.

Der OGH wiederum entschied in einem konkreten Prozess, dass das nicht auf Mietverträge anzuwenden sei. Alle Unsicherheiten seien nun beendet, jubelte Michael Pisecky von der Wiener Wirtschaftskammer daraufhin, das Urteil schaffe endlich Klarheit und stelle Rechtssicherheit her.

AK kontert Immo-Jubel

Die Hoffnungen der Mieter auf Rückzahlungen würden sich demnach dadurch in Luft auflösen. "Das stimmt so nicht", reagiert jetzt die Arbeiterkammer Wien. Aktuell werden noch mehrere Musterverfahren geführt, der OGH habe jedoch nur in einem Einzelfall die Klage eines Mieters abgewiesen.

Eine Wertsicherungsklausel kann weiterhin aus verschiedenen Gründen rechtswidrig sein, wenn sie:

  • nur Erhöhungen zulässt, aber Senkungen ausschließt,
  • vordatiert ist – also schon vor Vertragsbeginn zur Mietanhebung führt,
  • undurchsichtig formuliert wurde,
  • auf ungeeignete oder willkürliche Indizes Bezug nimmt.

Das bedeute aber keinesfalls, dass alle Preisanpassungen automatisch erlaubt waren bzw. sind. "Denn andere Senate des OGH haben bisher anders entschieden – es herrscht also keineswegs rechtliche Einigkeit", kontert die AK. Endgültige Entscheidungen werden frühestens 2026 erwartet.

{title && {title} } red, {title && {title} } 09.08.2025, 16:01
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