Das Angebot an Dating-Seiten ist riesig. Es gibt alles – von Partnervermittlungen über Singlebörsen bis zu Erotikportalen. Die Arbeiterkammer rät: Überleg dir zuerst genau, was du eigentlich suchst. Willst du einen Partner fürs Leben, jemanden für gemeinsame Hobbys oder einfach ein kurzes Abenteuer? Partnervermittlungen schlagen dir gezielt Leute vor, die zu deinen Angaben passen. Bei Singlebörsen suchst du dagegen selbst aktiv nach passenden Leuten.
Schau dir vor einem Vertragsabschluss die Bedingungen ganz genau an. Wichtig sind vor allem die Kosten, wie lange der Vertrag läuft und wie du kündigen kannst. Bei Online-Verträgen hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Fehlt die Info dazu, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. "Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht in den AGB ist meist unwirksam", erklärt die AK. Wenn du vom Vertrag zurücktrittst, darf dir der Anbieter nur einen anteiligen Betrag für bereits erbrachte Leistungen verrechnen.
Achtung auch bei der automatischen Verlängerung: Viele Verträge verlängern sich, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Laut Konsumentenschutzgesetz müssen die Firmen dich klar darüber informieren. Wird das nicht ordentlich gemacht, ist die Verlängerung ungültig.
Immer öfter werden vermeintliche Profile eigentlich von Mitarbeitern des Portals oder einer KI betreut. Diese Vorgehensweise wird etwa als Trainingsmöglichkeit für Unterhaltungen oder zum Ausleben von Fantasien gerechtfertigt. Nicht immer ist jedoch klar erkennbar, dass die Person hinter dem Profil gar nicht für ein Treffen im echten Leben bereitsteht. Teilweise werden Betroffene sogar ermutigt, virtuelle Währung zu kaufen, um die Gesprächsmöglichkeit aufrechtzuerhalten.
"Unternehmen müssen solche Profile aber deutlich kennzeichnen", betont die AK. Versteckte Hinweise in den AGB reichen da nicht aus. Achte daher auf entsprechende Hinweise oder bestimmte Symbole, die das Profil kennzeichnen.