Der Verfassungsgerichtshof hat viele automatische Mieterhöhungen für ungültig erklärt. Ein entsprechendes Urteil haben die Verfassungsrichter am Freitag veröffentlicht. Erst langsam wird klar, welch gewaltige Auswirkungen der Richterspruch rund um die sogenannten Wertsicherungsklauseln bei Mietverträgen hat.
Laut Einschätzung von Elke Hanel-Torsch, Chefin der Mietervereinigung Wien und SPÖ-Nationalrätin, betrifft das Urteil jedenfalls "sehr, sehr, sehr, sehr, sehr viele Mietverträge". Laut anderen Experten dürfte die Zahl in die Hunderttausende gehen. Hier alle Details – welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was man jetzt tun kann bzw. soll.
Was man jetzt tun kann: Elke Hanel-Torsch empfiehlt womöglich Betroffenen, zuallererst eine Beratungsstelle aufzusuchen und den Mietvertrag im Detail von den Fachleuten überprüfen zu lassen. Neben der Mietervereinigung können das etwa die Arbeiterkammer, Mieterhilfe der Stadt Wien, Mieterbund und andere Interessengemeinschaften sein. So kann man sichergehen, dass man tatsächlich in die von diesem Urteil betroffene Mietergruppe fällt.
Danach sollte man, so Elke Hanel-Torsch im "Heute"-Talk, mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, auf die ungültige Vertragsklausel hinweisen und dann versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden – in Sinne einer fairen Lösung für beide Seiten. "Sprich, man kriegt was zurück und in Zukunft wird nicht oder nur moderat angehoben."
Tatsächlich könnten Mieter allerdings alle Mieterhöhungen zurückverlangen und auf den ursprünglich vereinbarten Mietzins zurückfallen. Zusätzlich dürfte der Vermieter, so Hanel-Torsch, den Mietzins "nie wieder anheben".
Nach Ansicht zahlreicher Experten verjähren die Rückforderungsansprüche erst nach 30 Jahren, allerdings ist das noch nicht ausjudiziert.