Hunderttausende betroffen

Mieterhöhung ungültig! So bekommst du dein Geld zurück

Nach einem Urteil des VfGH können wohl Hunderttausende Mieter alle Mieterhöhungen der letzten 30 Jahre zurückfordern. Wie das geht? Hier die Details.
Team Wirtschaft
14.07.2025, 16:48
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Der Verfassungsgerichtshof hat viele automatische Mieterhöhungen für ungültig erklärt. Ein entsprechendes Urteil haben die Verfassungsrichter am Freitag veröffentlicht. Erst langsam wird klar, welch gewaltige Auswirkungen der Richterspruch rund um die sogenannten Wertsicherungsklauseln bei Mietverträgen hat.

Urteil betrifft wohl Hunderttausende Mieter

Laut Einschätzung von Elke Hanel-Torsch, Chefin der Mietervereinigung Wien und SPÖ-Nationalrätin, betrifft das Urteil jedenfalls "sehr, sehr, sehr, sehr, sehr viele Mietverträge". Laut anderen Experten dürfte die Zahl in die Hunderttausende gehen. Hier alle Details – welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was man jetzt tun kann bzw. soll.

Gilt das Urteil auch für mich? Die Voraussetzungen:

  • Als erste Voraussetzung muss der Vermieter ein Unternehmen sein, also das Konsumentenschutzgesetz greifen. In diese Gruppe fallen etwa Versicherungen und Banken, aber auch die Stadt Wien. Nicht vom VfGH-Urteil betroffen sind private Vermieter.
  • Zusätzlich muss für den Abschluss ein Mustervertrag (alias Vertragsformblatt bzw. Formularmietvertrag) verwendet worden sein, also eine vorgefertigte Vereinbarung, bei der der Mieter typischerweise kein bzw. kaum ein Mitspracherecht hat.
  • Ebenso hat der Vertrag eine Wertsicherungsklausel zu enthalten, in der eine Mieterhöhung in den ersten zwei Monaten nach Abschluss nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird – also darin nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass innerhalb der ersten zwei Monate die Klausel nicht greift.
  • Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann die gesamte Wertsicherungsklausel ungültig sein.

Betroffene sollten Vertrag prüfen lassen

Was man jetzt tun kann: Elke Hanel-Torsch empfiehlt womöglich Betroffenen, zuallererst eine Beratungsstelle aufzusuchen und den Mietvertrag im Detail von den Fachleuten überprüfen zu lassen. Neben der Mietervereinigung können das etwa die Arbeiterkammer, Mieterhilfe der Stadt Wien, Mieterbund und andere Interessengemeinschaften sein. So kann man sichergehen, dass man tatsächlich in die von diesem Urteil betroffene Mietergruppe fällt.

Expertin und SPÖ-Mandatarin rät zu "fairer Lösung"

Danach sollte man, so Elke Hanel-Torsch im "Heute"-Talk, mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, auf die ungültige Vertragsklausel hinweisen und dann versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden – in Sinne einer fairen Lösung für beide Seiten. "Sprich, man kriegt was zurück und in Zukunft wird nicht oder nur moderat angehoben."

Geld retour für bis zu 30 Jahre

Tatsächlich könnten Mieter allerdings alle Mieterhöhungen zurückverlangen und auf den ursprünglich vereinbarten Mietzins zurückfallen. Zusätzlich dürfte der Vermieter, so Hanel-Torsch, den Mietzins "nie wieder anheben".

Nach Ansicht zahlreicher Experten verjähren die Rückforderungsansprüche erst nach 30 Jahren, allerdings ist das noch nicht ausjudiziert.

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