Ein tragischer Vorfall erschüttert ein Pflegeheim in Kärnten: Ein demenzkranker Bewohner wollte seinen Durst stillen und trank aus einer Flasche, die er für ein Getränk hielt. Doch in Wirklichkeit war darin Spülmittel. Die Verletzungen, die er davontrug, waren so schwer, dass der Mann daran starb, berichtete die "Kronen Zeitung".
Jetzt wird der Fall vor Gericht aufgearbeitet. Am kommenden Freitag findet der Prozess statt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung nach dem Verbandsverantwortlichen-Gesetz erhoben.
"Einem Verband wird zur Last gelegt, durch mangelnde Vorkehrungen den Tod eines Heiminsassen verantworten zu müssen", heißt es laut der "Kleinen Zeitung" vom Gericht. "Der Patient soll aus einem unversperrten Unterschrank ein Spülmittel getrunken haben und daran verstorben sein."
Betroffen ist die Mavida-Group, die in Kärnten mehrere Heime betreibt. Geschäftsführer Christian Polessnig betont: "Der tragische Zwischenfall ist auf das Fehlverhalten einer Einzelperson zurückzuführen und stellt einen Einzelfall dar. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen höchsten Anforderungen und werden regelmäßig überprüft, um den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestmöglich zu gewährleisten. Wir bedauern den Vorfall jedenfalls zutiefst."
Der Unfall passierte in einem Heim in Velden, das auf Demenzpatienten spezialisiert ist. Das Land Kärnten wurde nach eigenen Angaben erst etwa eineinhalb Wochen nach dem Todesfall von der Pflegeanwaltschaft informiert. Noch am selben Tag hat das Land eine schriftliche Stellungnahme angefordert – "inklusive Darstellung von Sofortmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Unfälle ähnlicher Art", wie es heißt.
Die Einrichtung wurde zeitgleich überprüft. "Zum Überprüfungszeitpunkt waren alle Reinigungsmittel korrekt versperrt gelagert", teilt das Land mit. Die Heimaufsicht hat außerdem einen Bescheid erlassen, der vorschreibt, wie Reinigungsmittel vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren sind.
Bei Mavida betont man, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. "In unserem Betrieb gelten klare und umfassende Sicherheitsvorkehrungen, die allen Mitarbeiterinnen bekannt sind und konsequent eingehalten werden. Alle relevanten Materialien werden ordnungsgemäß in verschlossenen und abschließbaren Schränken aufbewahrt", sagt Polessnig.