Tierische Gefahr

Die Zeit mit dem gefährlichsten Tier beginnt jetzt

Anfang Mai schlüpft die gefürchtete Raupe, der sogenannten Eichenprozessionsspinner - vor allem neugierige Hunde sind gefährdet.
22.04.2026, 10:48
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Spätestens Anfang Mai beginnt die wohl gefährlichste Zeit im Wald, denn vor allem dort, wo viele Eichen stehen, können sich die gefürchteten "Nester" der Eichenprozessionsspinner befinden. Die Raupen der eigentlich harmlosen, kleinen Nachtfalter sind durch die winzigen Brennhaare nämlich richtig gefährlich und gesundheitlich nicht nur für unsere Vierbeiner problematisch.

Letztes Stadium

Im letzten Larvenstadium haben die baldigen Schmetterlinge feine, kurze und auch hohle Brennhaare. Was "flauschig" aussieht, ist richtig giftig, denn die Raupe wirft die Haare bei Störungen oder Bedrohung ab. Während Menschen bei Berührung eine sogenannte "Raupendermatitis" bekommen können, riskieren Hunde sogar den Erstickungstod, wenn das Nesselgift der Brennhaare auf die Schleimhaut gelangt.

Die Nester werden meist geflämmt oder abgesaugt.
Jens Büttner / dpa / picturedesk.com

Nicht schnuppern, schlecken oder knabbern

Die Raupen sind meist in großer Zahl an den Baumstämmen von Eichen (deshalb der Name) zu finden. Zu Beginn sind sie noch glänzend weiß und recht auffällig, doch später färben sie sich braun und werden fast eins mit der Umgebung. Man sollte unbedingt darauf aufpassen, dass der Hund diese überwiegend tropfenförmigen Nester weder beschnüffelt noch abschleckt.

Wenn der Hund aus Versehen auf solch eine Raupe tritt oder diese berührt, sofort den Körperteil mit Wasser abwaschen und auf weitere Symptome achten.

Folgende Symptome können aufteten:

Juckreiz, Hautausschläge, Fieber, Erbrechen, Bindehautentzündung, Atembeschwerden.

Bemerkst du ein oder mehrere Anzeichen bei deinem besten Freund, solltest du unbedingt den Tierarzt deines Vertrauens aufsuchen.

Solltest du sogar ein Nest in deinem Garten entdeckt haben, so kontaktiere unbedingt einen Experten, da hier wegen der gesundheitlichen Belastung nur Fachleute (Schädlingsbekämpfer) eine Entfernung (Absaugung etc.) durchführen dürfen.

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