Plötzlich sitzt sie da: eine fremde Katze vor der Tür, die miaut und Einlass fordert – oder sich gleich selbstverständlich im Wohnzimmer niederlässt. Was auf den ersten Blick charmant wirkt, wirft schnell Fragen auf. Gehört das Tier jemandem? Braucht es Hilfe? Und vor allem: Darf man es behalten?
Eine zutrauliche Katze ist nicht automatisch eine Fundkatze. Oft handelt es sich schlicht um eine Besucherin aus der Nachbarschaft. Der erste Schritt sollte daher immer sein, im Umfeld nachzufragen.
Sprich mit Nachbarn oder wirf einen Blick auf Aushänge im Grätzel. Auch soziale Netzwerke bieten zahlreiche Gruppen, in denen vermisste Haustiere gesucht werden. Umgekehrt kannst du selbst aktiv werden und eine gefundene Katze melden – online oder klassisch per Zettel.
Ein Halsband ist ein deutliches Indiz für ein Zuhause. Noch eindeutiger: Ein Mikrochip, den ein Tierarzt auslesen kann.
Bevor du handelst, gilt: Ruhe bewahren und genau beobachten.
Die klare Antwort: Nein – zumindest nicht sofort. Rechtlich gilt eine zugelaufene Katze als Fundsache. Wer sie einfach behält, riskiert den Vorwurf der Unterschlagung sowie mögliche Schadenersatzforderungen. Außerdem könnte das Tier schmerzlich vermisst werden.
Du bist verpflichtet, den Fund zu melden – entweder bei der Polizei, im Fundbüro oder im Tierheim. Oft besteht die Möglichkeit, das Tier vorübergehend als Pflegestelle bei dir aufzunehmen. Doch: Meldet sich der Besitzer, musst du die Katze wieder herausgeben.
Erst wenn sich sechs Monate nach der Fundmeldung kein Eigentümer meldet, darfst du die Katze rechtmäßig behalten. Dann wird aus dem zugelaufenen Gast offiziell ein neues Familienmitglied.