Fashion and Beauty

Friseure sperren wieder auf – mit dieser strengen Regel

Der vierte Lockdown endet tatsächlich mit dem 13. Dezember 2021. Zumindest teilweise und für Geimpfte. Was dann wieder beim Friseur gilt.

Christine Scharfetter
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Ab Montag muss auch beim Friseur wieder eine FFP2-Maske getragen werden.
Ab Montag muss auch beim Friseur wieder eine FFP2-Maske getragen werden.
Bastian / Caro / picturedesk.com

Rechtzeitig vor Weihnachten dürfen die Friseure tatsächlich wieder aufsperren. Die Corona-Zahlen sinken, der Trend geht in die richtige Richtung und damit gilt der vierte Lockdown mit dem 13. Dezember 2021 als beendet – zumindest für Geimpfte und Genesene. Strenge Maßnahmen gibt es dennoch weiterhin zu beachten. So kehrt eine bereits fast vergessene Regel wieder zurück: die FFP2-Maskenpflicht.

Wer also noch einen der begehrten Termine zum "Waschen, Schneiden, Föhnen" vor dem 24. Dezember 2021 ergattert hat, muss währenddessen wieder Maske tragen. Das resultiert aus dem Verordnungspunkt "Maskenpflicht". Laut dem in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske verpflichtend ist. 

Nicht alle dürfen zum Friseur

Das dürfte den Friseurbesuch zwar wieder ein Stück weit weniger erholsam machen. Aber vielleicht tröstet die Tatsache darüber hinweg, dass manche Personen weiterhin ganz auf das Haareschneiden verzichten müssen. Denn der Lockdown endet nur für jene, die ein gültiges Impfzertifikat oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen können.

Wie lange ist mein Zertifikat gültig?

Dabei gilt die Immunisierung durch den ersten Stich ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 270 Tage. Nach dem Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage. Außerdem müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein. Nach dem sogenannten Booster, sprich der dritten Dosis, beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage.

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    Dem Model wurden zuvor die langen braunen Haare abgeschnitten. Dann wurde blondiert und mittels Schablonen die Blumen aufgebracht.
    Dem Model wurden zuvor die langen braunen Haare abgeschnitten. Dann wurde blondiert und mittels Schablonen die Blumen aufgebracht.
    Carola Claudia Staudinger/Valerie Lola

    Bei Genesenen ist der Nachweis 180 Tage gültig. Herangezogen werden kann hier ein Genesungszertifkat, eine ärztliche Bestätigung oder ein behördlicher Absonderungsbescheid. Im Falle einer Impfung gilt diese ab dem Zeitpunkt des Stichs mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 270 Tage.